In diesem Blogbeitrag geht es um die wichtigsten facts rund um die CE Konformitätserklärung, die man auch als CE Kennzeichnung oder CE Zertifizierung bezeichnet. Das CE Siegel befindet sich auf einer Vielzahl an technischen Geräten, wie Maschinen für die Produktion und auf Werkzeugen wie Bohrmaschinen. Genauso aber auch auf elektrischem Kinderspielzeug oder Haushaltsgeräten.

 

1. Was ist eine CE Konformitätserklärung?

Mit der CE-Kennzeichnung erklärt der Hersteller, Inverkehrbringer oder EU-Bevollmächtigte gemäß EU-Verordnung 765/2008, „dass das Produkt den geltenden Anforderungen genügt, die in den Harmonisierungsrechtsvorschriften der Gemeinschaft über ihre Anbringung festgelegt sind.“              [https://ec.europa.eu/growth/single-market/ce-marking_de]

Die CE-Kennzeichnung ist daher kein Qualitätssiegel, sondern eine Kennzeichnung, die durch den Inverkehrbringer in eigenem Ermessen aufzubringen ist und mittels der er zum Ausdruck bringt, dass er die besonderen Anforderungen an das von ihm vertriebene Produkt kennt und dass das Produkt auch diesen Anforderungen gerecht wird.

Im Gegensatz zum GS Zeichen ist das CE-Zeichen für bestimmte Produktklassen gesetzlich vorgeschrieben und muss vom Hersteller oder Importeur kontrolliert werden, während das GS-Zeichen ein privates, freiwilliges Sicherheitszeichen ist, das eher zu Marketingzwecken Verwendung findet.

 

2. Wie muss das CE Zeichen aussehen?

Für das CE-Zeichen gibt es ein vorgeschriebenes Schriftbild, das Sie einhalten müssen, wenn Produkte damit gekennzeichnet werden. Sie können es selbstverständlich verkleinern oder vergrößern, aber die Proportionen müssen beibehalten werden. Außerdem muss das CE-Zeichen mindestens 5 mm hoch sein. Sie finden eine offizielle Vorlage der Europäischen Kommission auf der EU-Website zum Download.

 

3. Ist das CE Kennzeichen Pflicht?

Eine CE-Kennzeichnungspflicht besteht für alle Produkte die unter die entsprechenden EU-Richtlinien fallen, welche diese Kennzeichnung vorsehen und die in der Gemeinschaft zum ersten mal in den Verkehr gebracht (oder in Betrieb genommen) werden.

Dies gilt beispielsweise für:

  • Aktive implantierbare medizinische Geräte
  • Gasverbrauchseinrichtungen
  • Geräte und Schutzsysteme zur bestimmungsgemäßen Verwendung in explosionsgefährdeten Bereichen
  • Warmwasserheizkessel
  • Aufzüge
  • Niederspannung
  • Maschinen
  • Messgeräte
  • Persönliche Schutzausrüstungen
  • Pyrotechnik
  • Funkanlagen und Telekommunikationseinrichtungen
  • Spielzeugsicherheit
  • Elektrische Betriebsmittel zur Verwendung innerhalb bestimmter Spannungsgrenzen

Außerdem ist es wichtig zu wissen, dass es nicht erlaubt ist einfach eine CE-Zertifizierung auf irgendeinem Gerät anzubringen, welches von der Gesetzgebung zur CE-Kennzeichnung nicht erfasst ist. Fälschlicherweise mit einem CE-Kennzeichen versehen Produkte sind innerhalb der EU mit einem Vertriebsverbot belegt!

 

4. Was bedeutet das CE Zeichen?

Das CE Zeichen bedeutet, dass eine Erklärung vom Hersteller selbst vorliegt, dass das Produkt den gesetzlichen Anforderungen der EU zur Gewährleistung von Gesundheitsschutz, Sicherheit und Umweltschutz entspricht, bevor es in Verkehr gebracht wurde. Im Gegensatz beispielsweise zum GS-Zeichen, wo die Kontrolle über die Einhaltung bestimmter Normen durch das Produkt nicht vom Hersteller selbst, sondern von zertifizierten Stellen vorgenommen wird.

Das bedeutet vor allem, dass der Hersteller für Fehler in der Konformitätserklärung haftet.  

Aus diesem Grund muss auf dem Produkt auch der Name des Herstellers und eine postzustellfähige Adresse vorhanden sein. Wurde das Produkt außerhalb der EU hergestellt, dann wird in der Regel der Importeur, d.h. diejenige juristische Person, die rechtlich für die Ware verantwortlich ist, also nicht der Spediteur, als Bevollmächtigter des Herstellers agieren, um die CE-Kennzeichnung regelgerecht durchzuführen. Das CE-Siegel kann man also als eine Art Reisepass für technische Geräte betrachten, mit dem dokumentiert wird, dass die gekennzeichneten Produkte mit allen einschlägigen europäischen Richtlinien (und nationalen Gesetzen) zur Produktsicherheit übereinstimmen, und somit dem freien Warenverkehr innerhalb des europäischen Marktes zugänglich gemacht werden dürfen.

Nicht zuletzt bedeutet die Verwendung des CE Zertifikats für den Hersteller, dass er eine entsprechende CE Konformitätserklärung erstellen und bereithalten muss. Die Konformitätserklärung stellt ein rechtsverbindliches Dokument dar und ist deshalb von einer handlungsbevollmächtigten Personen zu unterschreiben, d.h. vom Geschäftsführer oder anderen befugten Personen. Ohne Konformitätserklärung darf keine CE-Kennzeichnung am Produkt angebracht werden! Eine bei allen Richtlinien geltende Regel lautet, dass die Konformitätserklärung auf Anfrage innerhalb kurzer Frist zuständigen Behörden vorgelegt werden muss. Nur wenige Richtlinien (wie die Maschinenrichtlinie) fordern explizit die Übergabe der Konformitätserklärung an den Kunden. Andere Richtlinien wie die EMV- und Niederspannungsrichtlinie enthalten keine verpflichtende Übergabe dieser Art.

 

5. Auf welchen rechtlichen Grundlagen basiert die CE-Kennzeichnung

Die rechtlichen Grundlagen für die CE-Kennzeichnung sind ausführlich im sogenannten „New Legislative Framework“ der EU geregelt. Dieser Beschluss bildet einen allgemeinen umspannenden Rahmen für Rechtsvorschriften zur Harmonisierung des europäischen Binnenmarktes und enthält außerdem verschiedene klare Definitionen für grundlegende Begriffe. Die harmonisierten Vorschriften für einzelne Produktgruppen sind in EU Richtlinien niedergeschrieben. Die EU-Richtlinien sind in jedem Mitgliedstaat in nationales Recht umgesetzt worden. Entsprechend ist ein Hersteller von Produkten durch seine nationalen Gesetze dazu verpflichtet, die CE-Kennzeichnung vorzunehmen. In Deutschland zählt darunter das Produktsicherheitsgesetz, das Bauproduktegesetz und das Medizinproduktegesetz. Für die elektrische Betriebssicherheit relevante Verordnungen, die nach dem Produktsicherheitsgesetz erlassen wurden, wären beispielsweise die Verordnung über elektrische Betriebsmittel, worin die europäische Niederspannungsrichtlinie in deutsches Recht umgesetzt wurde. Gleichermaßen bedeutend ist auch die Maschinenverordnung, die in Deutschland die europäische Richtlinie 2006/42/EG (Maschinenrichtlinie) in nationales Recht umsetzt . Die Anforderungen an Produkte und Produktgruppen können durch harmonisierte Normen weiter konkretisiert werden. Die Anwendung harmonisierter Normen bleibt aber freiwillig, d. h. das Einhalten der Produktanforderungen könnte grundsätzlich auch auf andere Art nachgewiesen werden. Der von der EU zusammengestellte „Blue Guide“ fungiert als Leitfaden für die unter dem „New Legislative Framework“ in Kraft getretenen europäischen Gesetzesakte.

 

6. Welche Schritte sind erforderlich , um eine CE-Kennzeichnung zu erstellen?

  1. Schritt: Recherche der Richtlinien

Es muss eine Recherche der Richtlinien, Normen und Vorschriften durchgeführt werden, die für das infrage stehende Produkt zutreffen. In über 20 Richtlinien wird festgelegt, bei welchen Produktkategorien die CE-Kennzeichnung erforderlich ist.

  1. Schritt: Ermittlung, der spezifischen Bedingungen für Ihr Produkt

Sie müssen ermitteln, welche spezifischen Bedingungen Ihr Produkt erfüllen muss.

Sie tragen als Hersteller, Importeur aber auch dann, wenn sie z.B. Maschinen für den Eigengebrauch selbst konstruiert,  umgebaut, erweitert oder angepasst haben, die Verantwortung für Ihr Produkt und dafür, dass die in Frage kommenden Anforderungen der anzuwendenden EU-Gesetzgebung erfüllt werden.

  1. Schritt: Gibt es eine für das Konformitätsbewertungsverfahren „benannte Stelle“?

Es ist zu prüfen, ob eine  für das Konformitätsbewertungsverfahren „benannte Stelle“ hinzugezogen werden muss. In den für Ihr Produkt anzuwendenden Richtlinien wird festgelegt, ob eine berechtigte dritte Stelle in das Bewertungsverfahren zur Konformität eingebunden werden muss. Diese Stellen wurden durch nationale Behörden ermächtigt und sind im sogenannten NANDO-Verzeichnis aufgeführt.

  1. Schritt: Überprüfung der Konformität des Produkts mit Produkttest.

Die Verantwortung für das Konformitätsbewertungsverfahren und das Testen seines Produktes trägt stets der Hersteller. Dazu gehört insbesondere eine Analyse der Risiken und die Risikobewertung. Bei Anwendung der anzuwendenden harmonisierten europäischen Normen können die gesetzlichen Mindestanforderungen der Richtlinien erfüllt werden.

  1. Schritt: Erstellung einer technischen Dokumentation deren Bereitstellung

Technische Dokumentation und EG-Konformitätserklärung müssen der zuständigen nationalen Behörde auf Anfrage vorgelegt werden. Sie sind durch die entsprechenden Richtlinien zur Prüfung der Konformität und den relevanten Anforderungen des Produktes, sowie der Risikobewertung, vorgeschrieben.

  1. Schritt:  Erstellen der EC-Konformitätserklärung und Aufbringung der CE-Kennzeichnung.

Die CE-Kennzeichnung erfolgt durch den Hersteller oder seinen bevollmächtigten Vertreter. Das CE-Zeichen muss gesetzeskonform, gut lesbar und unzerstörbar am Herstellerschild oder am Produkt selber angebracht werden. Der Hersteller trägt hier die Verantwortung für die Erfüllung und Einhaltung der europäischen Richtlinien,der entsprechenden Normen und das Anbringen des CE-Zeichens. Mit der Unterzeichnung der CE-Konformitätserklärung bescheinigt der Hersteller, dass das Produkt alle Anforderungen der Richtlinien und Normen erfüllt und erlaubt ihm jetzt sein Produkt in Verkehr zu bringen.

 

7. Die Rolle der CE-Konformitätserklärung für die Erstinbetriebnahme von Maschinen

Für die Erstinbetriebnahme von Maschinen aus Sicht der deutschen Gesetze zur elektrischen Betriebssicherheit sind andere Normen einschlägig, als die zur CE-Konformitätsbewertung. Die wichtigste Norm diesbezüglich ist die DIN EN 60204-1 (VDE 0113-1):2007-06. Um Doppelprüfungen vermeiden zu können, bestimmt jedoch § 14 Abs. 1 BetrSichV, dass Prüfinhalte, die im Rahmen einer Konformitätsbewertung abgeprüft worden sind, nicht erneut geprüft werden müssen, sofern die Prüfinhalte dokumentiert wurden. Eine vollständige und korrekte CE-Konformitätserklärung des Maschinenherstellers ist also auch ein wichtiger Baustein für die Erstinbetriebnahme nach DGUV Vorschrift 3. Die Risikobeurteilung gemäß der Maschinenrichtlinie stellt darüber hinaus eine wichtige Grundlage für die nach BetrSichV geforderte Gefährdungsbeurteilung dar.

 

DPS hat als einer der ersten deutschen Prüfdienstleister hierfür einen eigenen Service konzipiert, der sowohl für Maschinenhersteller als auch für Maschinenkäufer alle wichtigen Belange diesbezüglich abdeckt. Wir verfügen über eine, auf den Arbeitsschutz- und die Arbeitssicherheit spezialisierte Rechtsabteilung, die mit den gesetzlichen Grundlagen und deren Normen bestens vertraut ist.

Sprechen Sie uns an! Wir sorgen dafür, dass Ihre Maschinen sicher in Betrieb genommen werden können!

 

Fazit

Die CE Kennzeichnung bringt zum Ausdruck, dass der Hersteller eines Produkts eine CE Konformitätserklärung beibringen kann, mit der nachgewiesen wird, dass das Produkt allen relevanten europäischen und nationalen Richtlinien wie z.B. der Maschinenrichtlinie oder der Niederspannungsrichtlinie entspricht und daher sicher in Betrieb genommen werden kann.

Diese “CE Zertifizierung” wird durch das CE Zeichen oder CE Siegel kenntlich gemacht, die auf dem Produkt aufgebracht wird. Die Risikobeurteilung nach der Maschinenrichtlinie ist ein wichtiger Input für die Gefährdungsbeurteilung und die DGUV 3 Prüfungen.

 
 
 
 
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