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Mit einem individuellen, detaillierten Prozesshandbuch  werden alle wichtigen Aspekte der Prüfung Ihrer ortsveränderlichen Geräte, nach DGUV Vorschrift 3 und DIN VDE 0701/0702 & 0751, wie Prüfstruktur und Einsatzplanung vereinbart und dokumentiert. Unsere hervorragende Branchenexpertise und Metadatenanalyse wird sich auch auf Ihre Unternehmung positiv auswirken.

Ihr Mehrwert


  • Optimaler Arbeitsschutz im elektrotechnischen Bereich

  • Vermeidung von Unfällen

  • Verlängerung der Prüffristen

  • Reduzierung von Ausfallzeiten

  • Rabattierung durch den Sachversicherer bei niedriger Durchfallquote


Mann in Anzug gibt einen zufriedenen Daumen nach oben.

Mit uns sind Sie sicher



Welche Leistungen erhalten Sie?


  • Auf Ihre Bedürfnisse abgestimmtes Prüfkonzept

  • Prüfung der ortsveränderlichen Betriebsmittel nach DGUV 3

  • Gerichtsfeste Dokumentation

  • Aufstellung der durchgefallenen Geräte

  • Beratung durch unsere geschulten Mitarbeiter

  • Kennzeichnung der erfolgreich geprüften Anlagen mit Prüfplakette

Abgestimmt auf Ihre betriebliche Situation

  • Mit einem individuellen detaillierten Prozesshandbuch  werden alle wichtigen Aspekte der Prüfung wie Prüfstruktur und Einsatzplanung vereinbart und dokumentiert.

  • Sie als Unternehmer können sich auf Ihr Kerngeschäft konzentrieren. Wir konzentrieren uns auf Ihre elektrische Betriebssicherheit. Unsere Mitarbeiter in Service und Betrieb werden regelmäßig durch Schulungen auf den neuesten Stand der Sicherheit gebracht.

  • Durch unsere mehrjährige Branchenerfahrung mit Automobilherstellern, Industriekunden aus den Bereichen Chemie und Metall genauso aber auch Großbäckereien und Handwerksbetrieben können wir Sie routiniert und verantwortungsvoll zu betreuen.

  • Grundsätzlich ergibt sich die Verpflichtung zur Prüfung von Arbeitsmitteln aus der Betriebssicherheitsverordnung § 14 und der DGUV Vorschrift 3 § 5. Im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung (BetrSichV § 3) sollen die zu prüfenden Arbeitsmittel und die Prüffristen für diese Arbeitsmittel unter Berücksichtigung der Einsatzbedingungen vom Arbeitgeber in Einvernehmen mit der Befähigten Person (BetrSichV § 14 [2]) festgelegt werden.
  • Die Durchführung der Prüfung ortsveränderlicher Geräte ist durch die Vorschriften des Verbands deutscher Elektrotechnik, Elektronik und Informationstechnik insbesondere DIN VDE 0701-0702 geregelt. Betroffen sind alle Geräte, die nicht fest an der Verteilung, sondern über einen Stecker angeschlossen und leicht zu bewegen sind. Zu den ortsveränderlichen Elektrogeräten zählen z.B.: Kaffeemaschinen, Mehrfachsteckdosen, Stehlampen oder Bohrmaschinen.
  • Zur Überprüfung gehören folgende Schritte:

    • Sichtprüfung
    • Messung
    • Funktionsprobe
    • Auswertung
    • Dokumentation

    Hierbei bieten wir Ihnen mit unseren Elektrofachkräften eine individuelle Betreuung unter Einbeziehung der spezifischen Herstellervorgaben. Als Prüfgerät kommt das Messgerät: Profitest MXTRA von Gossen Metrawatt zum Einsatz. Nach einer erfolgreichen Prüfung wird eine entsprechende  Prüfplakette vergeben. Es werden im Regelfall unsere Standardisierten Etiketten inkl. gelochtem Zeitkreis und Identifikationsnummer verwendet, es kann aber auch Kundenwünschen entsprochen werden.

  • Die Prüffristen werden vom Arbeitgeber im Einvernehmen mit der befähigten Person festgelegt. Diverse Hilfestellungen dazu sind in der DGUV Vorschrift 3 §5 oder TRBS 1203 zu finden.
  • Die daraus resultierenden Prüffristen sind so zu bemessen, dass Mängel frühzeitig erkannt werden und eine Gefährdung auszuschließen ist.
  • Optimaler Arbeitsschutz im elektrotechnischen Bereich
  • Vermeidung von Unfällen
  • Verlängerung der Prüffristen
  • Reduzierung von Ausfallzeiten
  • Rabattierung durch den Sachversicherer bei niedriger Durchfallquote

Warum wird geprüft?

Die Prüfung der elektrischen Betriebsmittel ist nach Arbeitsschutzgesetz, Betriebssicherheitsverordnung und den Technischen Regeln für Betriebssicherheit Pflicht für jeden Unternehmer. Das Unterlassen der Prüfungen zur Unfallverhütung kann zu einer Straftat werden (siehe auch § 26 BetrSichV). Ein Unterlassen der Prüfungen kann zu Sanktionen führen, diese finden sich in ArbSchG §209 Absatz 1.

Um den Versicherungsschutz nicht zu riskieren ist eine Prüfung der elektrischen Betriebsmittel nach Betriebssicherheitsverordnung zwingend notwendig. Bei nicht vorhandenem Nachweis oder falscher Dokumentation kann der Versicherer im Schadenfall eine Regulierung verweigern.

Mit unserer gerichtsfesten Dokumentation können Sie nach erfolgreicher Prüfung im Ernstfall nachweisen, dass alles nach entsprechenden Deutschen Gesetzen und Vorschriften geprüft wurde und somit alles zum Thema elektrische Betriebssicherheit berücksichtigt wurde. Optional bieten wir außerdem auch Rechtsberatungen durch unsere Fachanwälte.

Aufstellung der durchgefallenen Geräte

Sie erhalten für alle Geräte, die die Prüfung nicht bestanden haben eine Übersicht.

Außerdem bieten wir Ihnen optional auch folgende Leistungen:

  • Ersatzteilaustausch
  • Reparaturen nach Absprache
  • Gefährdungsbeurteilung nach TRBS 1111 durch unsere Elektrofachkraft
  • Inventarisierung Ihrer Betriebsmittel

Warum eine Beratung?

Wegen immer wiederkehrender Änderungen des regulatorischen Rahmens bedarf es regelmäßiger Analysen der Sicherheitsmodelle und Prozesse. Bei dieser Herausforderung unterstützen wir unsere Kunden sich langfristig erfolgreich und sicher zu positionieren.

Wir unterstützen Sie dabei den Normen und Gesetzen gerecht zu werden, mit der Konzentration auf Ihr Kerngeschäft. Unsere hervorragende Branchenexpertise und Metadatenanalyse wird sich auch auf Ihre Unternehmung positiv auswirken.

DIN ISO 9001:2015 Zertifizierung

Um der Verantwortung für Ihre Sicherheit umfassend gerecht zu werden hat sich DPS als erstes Unternehmen der Branche für einen weltweit anerkannten Standard des internen Qualitätsmanagements zertifizieren lassen.

Durch die Industrienorm DIN ISO 9001:2015, die 2015 in einer Neufassung verabschiedet wurde, werden Verantwortlichkeiten und Zuständigkeiten, Strukturen und Arbeitsabläufe verbindlich und transparent in Prozess- und Verfahrensanweisungen geregelt und dokumentiert.