Die DGUV 3 ist eine Unfallverhütungsvorschrift der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV). Diese Vorschriften stellen die verbindlichen Pflichten bezüglich Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz dar.
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Die DGUV 3 ist eine Unfallverhütungsvorschrift der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV). Diese Vorschriften stellen die verbindlichen Pflichten bezüglich Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz dar. Sie gelten für jedes Unternehmen und jeden Versicherten der gesetzlichen Unfallversicherung. Die DGUV 3 im speziellen geht detailliert auf elektrische Anlagen und Betriebsmittel ein, die gewerblich verwendet werden.
Die DGUV 3 ist eine Verordnung und wird von der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung als autonomes Satzungsrecht erlassen, d.h unabhängig von den parlamentarischen Gesetzgebungs- organen. Grundlage dafür ist § 15 des Siebten Buchs des Sozialgesetzbuchs (SGB VII) wonach die Berufsgenossenschaften als Träger der gesetzlichen Unfallversicherung die DGUV-Vorschriften erlassen dürfen, die aber vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales als Fachaufsicht genehmigt werden müssen.
Die DGUV 3 gilt außerdem auch für nicht elektrotechnische Arbeiten in der Nähe elektrischer Anlagen und Betriebsmittel. Zu den nicht elektrotechnischen Arbeiten zählen z.B. das Errichten von Bauwerken in der Nähe von Freileitungen und Kabelanlagen sowie Annäherungen bei anderen Arbeiten, wie Bau-, Montage-, Transport-, Anstrich- und Ausbesserungsarbeiten.
Die DGUV 3 gilt für alle elektrischen Anlagen und Betriebsmittel unabhängig von der Höhe oder Art der dort erzeugten Spannung oder der Betriebsspannung. Sie enthält die Anforderungen an elektrische Anlagen und die einzelnen Betriebsmittel und regelt den Umgang und das Arbeiten daran.
Für die vorgeschriebenen regelmäßigen Prüfungen der elektrischen Anlagen und Betriebsmittel wird durch die DGUV 3 auf das Regel- und Normenwerk des VDE – Verband der Elektrotechnik Elektronik Informationstechnik e. V. verwiesen. Entsprechen elektrische Anlagen oder Betriebsmittel den für sie jeweils geltenden elektrotechnischen Regeln, kann davon ausgegangen werden, dass sie dann auch der Unfallverhütungsvorschrift entsprechen. Wird andererseits eine elektrotechnische Regel nicht eingehalten, muss im Zweifelsfall der Nachweis erbracht werden, dass die gleiche Sicherheit auf andere Weise erreicht wurde.
Die Vorgeschriebenen Prüfungen dürfen nur von Elektrofachkräften durchgeführt werden.
Die fachliche Qualifikation als Elektrofachkraft wird in der Regel durch den erfolgreichen Abschluss einer Ausbildung, z.B. als Elektroingenieur, Elektrotechniker, Elektromeister oder Elektrogeselle, nachgewiesen. Sie kann alternativ durch eine mehrjährige Tätigkeit mit Ausbildung in Theorie und Praxis nach Überprüfung durch eine Elektrofachkraft nachgewiesen werden.
Die Verantwortung dafür, dass die elektrischen Anlagen und Betriebsmittel im Unternehmen den elektrotechnischen Regeln entsprechen, liegt immer beim Unternehmer.
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