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Sobald Lasten bewegt oder gehoben werden, benötigt man oftmals Lastaufnahmemittel.

Alle Lastaufnahme- und Anschlagmittel im Hebezeugbetrieb müssen gemäß der Unfallverhütungsvorschriften (UVV) nach BetrSichV § 10 und DGUV Regel 100-500 mindestens einmal jährlich durch eine „Befähigte Person“ geprüft werden.

Ihr Mehrwert


  • Gewährleistung von Versicherungsschutz

  • Vermeidung von Unfällen

  • Verlängerung der Prüffristen

  • Reduzierung von Ausfallzeiten

  • Rabattierung durch den Sachversicherer bei niedriger Durchfallquote


Großer weiß und orangener Tanker beladen mit roten Containern auf blauem Wasser

Mit uns sind Sie sicher



Welche Leistungen erhalten Sie?


  • Besonderheiten 

  • Durchführung der Maschinenprüfung nach DGUV R100-500

  • Gerichtsfeste Dokumentation

  • Aufstellung der ablegereifen Lastaufnahmemittel

  • Beratung durch unsere geschulten Mitarbeiter

  • Kennzeichnung der erfolgreich geprüften Anlagen mit Prüfplakette

Warum wird geprüft?

Sobald Lasten bewegt oder gehoben werden, benötigt man oftmals Lastaufnahmemittel. Diese müssen nach der DGUV R100-500 regelmäßig durch eine „Befähigte Person“ geprüft werden.

Alle Lastaufnahmemittel wie z. B. Ketten, Seile, Hebebänder, Haken, Klemmen etc. müssen nach DGUV R100-500 vor der ersten Inbetriebnahme sowie mindestens einmal jährlich (bei Bedarf auch öfter) von einem Sachkundigen geprüft werden.

Als Anschlagmittel gelten:

– Seile, Ketten, Hebebänder
– Stahldrahtseile und Drahtseilklemmen
– Anschlagketten
– Schäkel
– Hebebänder und Rundschlingen
– Faserseile
– Kombinierte Anschlagmittel
– Klemmen und Zangen

Prüfungspflicht gemäß der Unfallverhütungsvorschriften (UVV) nach BetrSichV § 10 und DGUV Regel 100-500

Lastaufnahmeeinrichtungen sind ein wichtiges Verbindungsglied zwischen Transportgut und Kran.

Ebenso muss bei den Lastaufnahmeeinrichtungen auf die Auswahl, wie z. B. Eignung, Tragfähigkeit etc. geachtet werden. Ein sicherer Lasttransport ist nur mit einwandfreien, bzw. intakten Lastaufnahmeeinrichtungen möglich. Aus diesem Grund sind alle Anschlag- und Lastaufnahmemittel im Hebezeugbetrieb gemäß der Unfallverhütungsvorschriften (UVV) nach BetrSichV § 10 und DGUV Regel 100-500 prüfpflichtig. Das bedeutet, dass sie nicht nur vor jeder Benutzung eine Sicht-Kontrolle durchlaufen müssen, sondern tatsächlich mindestens einmal pro Jahr durch einen Sachkundigen begutachtet werden müssen.

Fehlt im Falle eines Unfalles die entsprechend fachmännische Dokumentation, kann der Versicherer den Versicherungsschutz verweigern, da das Anschlagmittel als nicht zugelassen gilt.

  • Wegen immer wiederkehrender Änderungen des regulatorischen Rahmens bedarf es regelmäßiger Analysen der Sicherheitsmodelle und Prozesse. Bei dieser Herausforderung unterstützen wir unsere Kunden sich langfristig erfolgreich und sicher zu positionieren.

    Wir unterstützen Sie dabei den Normen und Gesetzen gerecht zu werden, mit der Konzentration auf Ihr Kerngeschäft. Unsere hervorragende Branchenexpertise und Metadatenanalyse wird sich auch auf Ihre Unternehmung positiv auswirken.

  • Digitalisierung bietet eine Reihe von neuen Möglichkeiten, auch für die elektrische Betriebssicherheit. Aus diesem Grund hat DPS ein System entwickelt, das Ihnen erlaubt Ihre historischen und natürlich aktuellen Prüfdaten in Echtzeit überall auszuwerten und zu überwachen.

    Mit der DPS  Controlling Software und einem eigens für diesen Zweck entwickelten Algorithmus lassen sich Ihre Metadaten zielgerichtet analysieren. So haben Sie immerdie Kontrolle über die Prüfdaten und den Status Ihrer elektrischen Anlagen und Maschinen und können zum Beispiel Fehlerquellen frühzeitig erkennen.

    Ein weiteres Element der digitalen Prüfüberwachung im Rahmen der Industrie 4.0 bietet die Überwachung der ortsfesten Anlagen Ihres Unternehmens in Echtzeit. Dieses System bietet Ihnen die Möglichkeit jederzeit auf den Zustand Ihrer ortsfesten Anlagen zugreifen zu können und „live“ Anpassungen durchzuführen.

    Dank einer Verknüpfung mit der DPS Controllingsoftware ist eine flexible Integration Ihrer historischen Prüfdaten und somit eine noch genauere Auswertung Ihrer ortsfesten Anlagen gewährleistet. Das innerhalb des Systems ablaufende Echtzeit-Simulations- und Belastungsmanagement trägt zusätzlich zur Reduzierung der gesetzlichen Prüftiefe nach DGUV 3 bei.

DIN ISO 9001:2015 Zertifizierung

Um der Verantwortung für Ihre Sicherheit umfassend gerecht zu werden, hat sich DPS als erstes Unternehmen der Branche für einen weltweit anerkannten Standard des internen Qualitätsmanagements zertifizieren lassen.

Durch die Industrienorm DIN ISO 9001:2015, die 2015 in einer Neufassung verabschiedet wurde, werden Verantwortlichkeiten und Zuständigkeiten, Strukturen und Arbeitsabläufe verbindlich und transparent in Prozess- und Verfahrensanweisungen geregelt und dokumentiert.

Konkretisierung der Befähigten Person nach TRBS 1203

Im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung (BetrSichV § 3) sollen die zu prüfenden Arbeitsmittel und die Prüffristen für  diese Arbeitsmittel unter Berücksichtigung der Einsatzbedingungen vom Arbeitgeber in Einvernehmen mit der Befähigten Person (BetrSichV § 14 Absatz 2) festgelegt werden. DPS beschäftigt ausschließlich Servicetechniker, die als ordnungsgemäß qualifizierte befähigte Personen nach TRBS 1203 gelten und bietet somit allen Kunden den höchsten Prüfstandard.

Gemäß § 3 (6) BetrSichV hat der Arbeitgeber Art und Umfang erforderlicher Prüfungen von Arbeitsmitteln sowie die Fristen von wiederkehrenden Prüfungen nach den §§ 14 und 16 zu ermitteln und festzulegen, soweit diese Verordnung nicht bereits entsprechende Vorgaben enthält.

Lassen Sie uns die Gefährdungsbeurteilung von unseren Juristen in Zusammenarbeit mit unseren Servicetechnikern (befähigte Person nach TRBS 1203) für Sie übernehmen – rechtskonform und von höchster Qualität!

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