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Mit unserem Service – Prüfung zur Erstinbetriebnahme von Maschinen und Anlagen – ermöglichen wir mit unserer langjährigen juristischen, technischen und operativen Erfahrung, sowohl Maschinenbauern als auch Käufern von Maschinen als spezialisiertes Kooperationsunternehmen eine reibungslose und rechtskonforme Inbetriebnahme.

Warum eine Erstinbetriebnahme-Prüfung mit DPS ?


  • In 80% der Fälle erfüllen Maschinen bei Erstinbetriebnahme nicht die notwendigen normativen Anforderungen für die Elektrosicherheit

  • Die technische Prüfung im Zuge der Installation & die spezialisierte Dokumentation stellen äußerst komplexe Prüfvorgänge dar, die stark von der Einsatzumgebung abhängen 

  • Erstinbetriebnahme durch einen erfahrenen Dienstleister:  Bedeutet Rechtskonformität für alle Parteien und minimiert Aufwendungen und Risiken sowohl für Maschinenhersteller- und Abnehmer

  • Keine weiteren Prüfkosten bei voller Rechtskonformität für die folgenden vier Jahre nach der Erstprüfung für Maschinenhersteller und Maschinen-Käufer 

  • Rechtskonformität und bewährtes Prüf Know-How  – made in Germany

  • Sie profitieren von unserer langjährigen rechtlichen, technischen und operativen Expertise besonders bei der Prüfung von Maschinen in verschiedensten industriellen Bereichen

  • Mehr Transparenz durch ein unabhängiges Prüfunternehmen


  • Wir verfügen über eine, auf den Arbeitsschutz- und die Arbeitssicherheit spezialisierte Rechtsabteilung, die mit den gesetzlichen Grundlagen und deren Normen bestens vertraut ist. In diesem Fall betreffend die DIN EN 60204-1 (VDE 0113-1):2007-06

  • Langjährig erprobte Konzepte & Prozesse bei der operativen Umsetzung der komplexen Erstinbetriebnahme Prozeduren und deren Dokumentation

  • Prüfung parallel zur Installation – Optimierter Plan In Time Prozess

  • Zusätzliche Unterstützung der rechtlichen und technischen Ausführung durch erprobte Schulungsmaßnahmen und Dokumentationskonzepte

  • Erstellung einer umfassenden Risikoanalyse als wichtiger Baustein der notwendigen Gefährdungsbeurteilung

  • Hervorragende Branchenexpertise – Überzeugen Sie sich von unseren Referenzen
  • Bundesweit aktiv  –  DIN ISO 9001:2015 zertifiziert


Szenario 1

Szenario 2

Szenario 3.1

Szenario 3.2

Vorteile für Maschinenbauer (Maschinenhersteller)


  • Vollständige Erstinbetriebnahmeprüfung nach DIN EN 60204-1 (VDE 0113-1):2007-06
    und DIN VDE 0100-600

  • 100%iger Nachweis über den elektrischen Zustand der installierten Maschine

  • Rechtsicherheit durch korrekt erstellte Nachweise ohne zusätzliche Aufwendung von Personal, Zeit und Ausrüstung
  • Erstprüfung ohne Beeinträchtigung der Abläufe für Montage und Inbetriebnahme
  • Keine nachträglichen Forderungen sondern vier Jahre Rechtskonformität für den Kunden

  • Zeitnahe Ausführung von Prüfungen und Dokumentationen bereits aufgestellter Maschinen (bis -4 Jahre)
  • Mehr Transparenz durch ein unabhängiges Prüfunternehmen generiert Kundenvertrauen und stärkt die Kundenbindung

Vorteile für Maschinenkäufer (Produzenten)


  • Prüfung bzw. Kontrolle der Sicherheitsrichtlinien nach DIN EN 60204-1 (VDE 0113-1):2007-06 in Kooperation mit dem Hersteller und vollständige Prüfung nach DIN VDE 0100-600

  • 100%ige Rechtskonformität bezüglich aller Forderungen nach BetrSichV und DGUV V3 durch einen externen erfahrenen Prüfdienstleister

  • Keine weiteren Prüfkosten für die folgenden 4 Jahre nach Erstinbetriebnahme
  • Keine nachträglichen Komplikationen mit dem Hersteller sondern dauerhaft juristisch und technisch optimal eingerichtete Produktionsmittel
  • Konzeptionelle Grundlegung für effiziente Wiederholugsprüfungen durch einen erfahrenen Dienstleister in beiden Bereichen
  • [optional] Data Analytics Module für Zustandsüberwachung, Wartungsvorhersagen und zustandsbasierte Wartung, um Prozessflüsse zu perfektionieren

Abgestimmt auf Ihre betriebliche Situation

  • Mit einem individuellen detaillierten Prozesshandbuch  werden alle wichtigen Aspekte der Prüfung wie Prüfstruktur und Einsatzplanung vereinbart und dokumentiert. 

  • Sie als Maschinenbauer oder produzierendes Unternehmen können sich auf Ihr Kerngeschäft konzentrieren. Wir konzentrieren uns auf Ihre elektrische Betriebssicherheit. Unser spezialisiertes Einsatzteam übernimmt alle für die Betriebssicherheit relevanten Aspekte der Erstinbetriebnahme schon während des Aufbaus der Maschinen oder Anlagen. 

  • Durch unsere mehrjährige Branchenerfahrung mit Automobilherstellern, Industriekunden aus den Bereichen Chemie und Metall verfügen wir über detaillierte Spezialkentnisse für diverse Einsatzkontexte und  können Sie so routiniert und verantwortungsvoll betreuen.

Grundsätzlich ist jedes Betriebsmittel aus technischer Sicht als Maschine anzusehen, wenn folgende Merkmale vorhanden sind:

  • Entsprechende Maschinen-Antriebselemente sind vorhanden

  • Steuer- und Energiekreise sind für eine bestimmte Anwendung zusammengefügt, insbesondere zur Verarbeitung, Behandlung, Fortbewegung, oder Verpackung eines Materials

Rechtliche Definition: Neben der Maschine als solche gilt die Norm DIN VDE 0113 – 1, EN 60204 – 1 für Anwendungen von elektrischer und elektronischer Ausrüstung und Systeme für Maschinen, die während des Arbeitens nicht von Hand getragen werden, einschließlich einer Gruppe von Maschinen, die abgestimmt zusammenarbeiten.

Beispiele:

  • Metallbe- und Verarbeitungsmaschinen

  • Gummi-, Kunststoff-, Spritzgussmaschinen

  • Montagemaschinen

  • Fördertechnik

  • Druck-, Papier-, und Kartonmaschinen

  • Mess- und Prüfmaschinen

  • Verpackungsmaschinen

  • Leder-, Kunstleder-, und Schuhmaschinen

  • Bau- und Baustoffmaschinen

  • Kompressoren, Pumpen

  • Bergbau- und Steinbrechmaschinen

  • Kühl- und Klimatisierungsmaschinen

  • Heizungs- und Lüftungsmaschinen

  • Hier gibt es in letzter Konsequenz keine pauschalen Festlegungen.  Die DGUV Vorschrift 3 (früher: BGV A3) gibt in § 5 I Nr. 2 „bestimmte Zeitpunkte“ vor und ergänzt: „Die Fristen sind so zu bemessen, dass entstehende Mängel, mit denen gerechnet werden muss, rechtzeitig festgestellt werden.“ In Tabelle 1A gibt es Empfehlungen zu Prüffristen, die für ortsfeste Betriebsmittel (= Arbeitsmittel) vier Jahre vorsehen. Bei der pauschalen Übernahme solcher Empfehlungen ist jedoch Vorsicht geboten. Das richtige Instrument für die Festlegung der Frequenz von Wiederholungsprüfungen ist auch hier die Gefährdungsbeurteilung.
  • Die daraus resultierenden Prüffristen sind so zu bemessen, dass Mängel frühzeitig erkannt werden und eine Gefährdung auszuschließen ist.
  • Optimaler Arbeitsschutz im elektrotechnischen Bereich
  • Vermeidung von Unfällen
  • Verlängerung der Prüffristen
  • Reduzierung von Ausfallzeiten
  • Rabattierung durch den Sachversicherer bei niedriger Fehlerquote

Warum wird geprüft?

Die Prüfung der elektrischen Betriebsmittel ist nach Arbeitsschutzgesetz, Betriebssicherheitsverordnung und den Technischen Regeln für Betriebssicherheit Pflicht für jeden Unternehmer. Das Unterlassen der Prüfungen zur Unfallverhütung kann zu einer Straftat werden (siehe auch § 26 BetrSichV). Ein Unterlassen der Prüfungen kann zu Sanktionen führen, diese finden sich in ArbSchG §209 Absatz 1.

Um den Versicherungsschutz nicht zu riskieren ist eine Prüfung der elektrischen Betriebsmittel nach Betriebssicherheitsverordnung zwingend notwendig. Bei nicht vorhandenem Nachweis oder falscher Dokumentation kann der Versicherer im Schadenfall eine Regulierung verweigern.

Mit unserer gerichtsfesten Dokumentation können Sie nach erfolgreicher Prüfung im Ernstfall nachweisen, dass alles nach entsprechenden Deutschen Gesetzen und Vorschriften geprüft wurde und somit alles zum Thema elektrische Betriebssicherheit berücksichtigt wurde. Optional bieten wir außerdem auch Rechtsberatungen durch unsere Fachanwälte.

Warum eine Beratung?

Wegen immer wiederkehrender Änderungen des regulatorischen Rahmens bedarf es regelmäßiger Analysen der Sicherheitsmodelle und Prozesse. Bei dieser Herausforderung unterstützen wir unsere Kunden sich langfristig erfolgreich und sicher zu positionieren.

Wir unterstützen Sie dabei den Normen und Gesetzen gerecht zu werden, mit der Konzentration auf Ihr Kerngeschäft. Unsere hervorragende Branchenexpertise und Metadatenanalyse wird sich auch auf Ihre Unternehmung positiv auswirken.

DIN ISO 9001:2015 Zertifizierung

Um der Verantwortung für Ihre Sicherheit umfassend gerecht zu werden hat sich DPS als erstes Unternehmen der Branche für einen weltweit anerkannten Standard des internen Qualitätsmanagements zertifizieren lassen.

Durch die Industrienorm DIN ISO 9001:2015, die 2015 in einer Neufassung verabschiedet wurde, werden Verantwortlichkeiten und Zuständigkeiten, Strukturen und Arbeitsabläufe verbindlich und transparent in Prozess- und Verfahrensanweisungen geregelt und dokumentiert.

Deutsches Handwerk verknüpft mit modernem Management – DPS  – Das Prüfunternehmen.

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