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Elektrofachkraft ist die Bezeichnung einer Person, die gewerblich elektrotechnische Arbeiten ausführen und überwachen darf.

Elektrofachkraft ist die Bezeichnung einer Person, die gewerblich elektrotechnische Arbeiten ausführen und überwachen darf. Dies ist nach DGUV Vorschrift 3 gegeben:

  • aufgrund einer fachlichen Ausbildung,
  • praktischen Kenntnissen und Erfahrungen
  • sowie Kenntnis der einschlägigen Normen die übertragenen Arbeiten zu beurteilen und mögliche Gefahren zu erkennen.

 

Die fachliche Qualifikation als Elektrofachkraft wird im Regelfall durch den erfolgreichen Abschluss einer Ausbildung, z.B. als Elektroingenieur, Elektrotechniker, Elektromeister oder Elektrogeselle nachgewiesen. Sie kann alternativ auch durch eine mehrjährige Tätigkeit mit Ausbildung in Theorie und Praxis nach Überprüfung durch eine Elektrofachkraft nachgewiesen werden.

Es ist dabei immer zu berücksichtigen, dass immer nur ein begrenzter Teil der Elektrotechnik abgedeckt wird. Eine Ausbildung ist dann ausreichend, wenn die Kenntnisse und Fertigkeiten vermittelt werden, die für die übertragenen Aufgaben benötigt werden. Die Ausbildung muss eventuell ergänzt werden, wenn andere Arbeiten übertragen werden.

Neben der Elektrofachkraft trifft man außerdem oft auf die Termini:

  • Verantwortliche Elektrofachkraft (VEFK)
  • Elektrofachkraft für festgelegte Tätigkeiten
  • Elektrotechnisch unterwiesene Person (EuP)

 

Verantwortliche Elektrofachkraft (VEFK)

Eine verantwortliche Elektrofachkraft ist gemäß DIN VDE 1000-10 eine Elektrofachkraft, die Fach- und Aufsichtsverantwortung übernimmt und vom Unternehmer dazu beauftragt wurde. Verantwortliche Elektrofachkräfte werden außerdem dahingehend unterschieden, ob sie für die fachliche Leitung eines elektrotechnischen Betriebsteils verantwortlich sind oder nicht. Werden Elektrofachkräfte mit der fachlichen Leitung eines elektrotechnischen Betriebsteils beauftragt, gelten laut DIN VDE 1000-10 höhere Anforderungen an die Ausbildung. In diesem Fall ist eine Ausbildung zum staatlich geprüften Techniker, zum Industriemeister, Handwerksmeister oder Diplom-Ingenieur erforderlich. Für Elektrofachkräfte, die nicht in leitender Funktion tätig sind, gibt es außer der Forderung Elektrofachkraft zu sein keine weiteren fachlichen Anforderungen an die Qualifikation.

Für eine Verantwortliche Elektrofachkraft besteht Weisungsfreiheit. Das bedeutet nach DIN VDE 1000-10:2009-01 Ziffer 6: „Die für die Einhaltung der elektrotechnischen Sicherheitsfestlegungen verantwortliche Elektrofachkraft darf, soweit hierfür nicht besondere gesetzliche Vorschriften gelten, hinsichtlich deren Einhaltung keiner Weisung von Personen, die nicht entsprechend dieser Norm als verantwortliche Elektrofachkraft gelten, unterliegen.“

 

Elektrofachkraft für festgelegte Tätigkeiten

Festgelegte Tätigkeiten sind gleichartige, sich wiederholende Arbeiten an elektrischen Betriebsmitteln, die vom Unternehmer in einer Arbeitsanweisung beschrieben worden sind. Diese festgelegten Tätigkeiten dürfen nur in Anlagen mit Nennspannungen bis 1000 V AC bzw. 1500 V DC und grundsätzlich nur im freigeschalteten Zustand durchgeführt werden. Unter Spannung sind Fehlersuche und Feststellen der Spannungsfreiheit erlaubt.

Ein gängiges Einsatzfeld sind die Inbetriebnahme und Instandhaltung von elektrischen Betriebsmitteln. Die Ausbildung dazu kann innerbetrieblich oder außerbetrieblich in Absprache mit dem Unternehmer erfolgen. In der theoretischen Ausbildung müssen, zugeschnitten auf die festgelegten Tätigkeiten, die Kenntnisse der Elektrotechnik, die für das sichere und fachgerechte Durchführen dieser Tätigkeiten erforderlich sind, vermittelt werden.

Typische Tätigkeiten einer „Elektrofachkraft für festgelegte Tätigkeiten“ sind Arbeiten eines Kundendienstmonteurs wie z.B. das Anschließen elektrischer Geräte über vorhandene Klemmen oder das Austauschen von Baugruppen.

 

Elektrotechnisch unterwiesene Person (EuP)

Eine elektrotechnisch unterwiesene Person ist gemäß DIN VDE 0105-100 eine Person, die durch eine Elektrofachkraft über die ihr übertragenen Aufgaben und möglichen Gefahren bei unsachgemäßem Verhalten unterrichtet und erforderlichenfalls angelernt sowie über die notwendigen Schutzeinrichtungen und Schutzmaßnahmen belehrt wurde.

In vielen Betrieben ist oft eine Elektrofachkraft nicht ständig verfügbar. Dort können auch elektrotechnisch unterwiesene Personen (EuP) einfache Wartungsmaßnahmen oder Prüfungen vornehmen. Diese Arbeiten dürfen jedoch nur unter Leitung und Aufsicht einer Elektrofachkraft erfolgen. Dies bedeutet klarerweise nicht, dass die aufsichtführende Elektrofachkraft permanent zugegen sein muss. Sie muss sich jedoch in geeigneten Zeitabständen davon überzeugen, dass die EuP den gegebenen Anweisungen auch Rechnung trägt.