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Elektrische Anlagen sind Zusammenschlüsse elektrischer Betriebsmittel.

Die DGUV Vorschrift 3 (in der Fassung vom 1. Januar 1997) definiert Elektrische Anlagen als einen Zusammenschluss elektrischer Betriebsmittel.

 

Elektrische Betriebsmittel werden in §2 DGUV Vorschrift 3 folgendermaßen definiert:

 

“Elektrische Betriebsmittel […] sind alle Gegenstände, die als ganzes oder in einzelnen Teilen dem Anwenden elektrischer Energie (z.B. Gegenstände zum Erzeugen, Fortleiten, Verteilen, Speichern, Messen, Umsetzen und Verbrauchen) oder dem Übertragen, Verteilen und Verarbeiten von Informationen (z.B. Gegenstände der Fernmelde- und Informationstechnik) dienen. Den elektrischen Betriebsmitteln werden gleichgesetzt Schutz- und Hilfsmittel, soweit an diese Anforderungen hinsichtlich der elektrischen Sicherheit gestellt werden.”

 

Unter diese Definition fallen sämtliche elektrischen Anlagen und Betriebsmittel unabhängig von der Höhe oder Art der in ihnen erzeugten Spannung oder der Spannung, mit der sie betrieben werden. Außerdem lassen sich elektrische Anlagen in Verbrauchsanlagen z.B. Maschinen und Verteileranlagen unterteilen. Verteileranlagen sind Hauptstromkreise, in denen die elektrische Energie selbst als Werkzeug verwendet wird. Eine weitere Unterscheidung wird getroffen zwischen stationären und nicht stationären Anlagen.

Stationäre Anlagen sind mit ihrer Umgebung fest verbunden z.B. Haupt- und Unterverteilungen in Gebäuden aber auch in Containern oder Fahrzeugen, während nicht stationäre Anlagen entsprechend ihrem bestimmungsgemäßen Gebrauch nach dem Einsatz wieder abgebaut (zerlegt) und am neuen Einsatzort wieder aufgebaut (zusammengeschaltet) werden.

In der Definition ist außerdem die Rede von der Gleichsetzung von Schutz- und Hilfsmitteln mit elektrischen Betriebsmitteln. Schutz- und Hilfsmittel sind z.B. persönliche Schutzausrüstungen wie isolierende Anzüge und spezielle Werkzeuge, wie z.B. Isolierstangen oder isolierte Werkzeuge. Um mit ihnen an elektrischen Anlagen sicher arbeiten zu können, müssen sie bestimmten Anforderungen hinsichtlich der elektrischen Sicherheit gerecht werden.

Da elektrische Anlagen aus elektrischen Betriebsmitteln „zusammengesetzt“ werden, gelten für elektrische Anlagen deshalb eventuell zusätzliche Sicherheitsanforderungen, die nicht durch jedes dieser elektrischen Betriebsmittel erfüllt werden.

In industriellen Anlagen werden elektrische Betriebsmittel üblicherweise mit sogenannten Betriebsmittelkennzeichen (BMK) bezeichnet. Diese werden am Betriebsmittel angebracht und im Stromlaufplan am jeweiligen Symbol eingetragen.

Eine Übersicht über alle Betriebsmittelkennzeichen mit beispielhafter Nennung von entsprechenden Geräten können hier nachgeschlagen werden.