Die Angabe des Prüfzeitraums dient uns lediglich zur Orientierung. Zwecks einer Terminfindung werden Sie von unserer Disposition kontaktiert.
Bei Arbeiten ab 22:00 Uhr oder am Wochenende wird der gesetzliche Zuschlag zzgl. sonstiger Kosten berechnet.
Kostenpflichtige Wartezeiten können durch das Aushändigen einer Keycard vermindert werden.
Grundlage unserer Prüfung ist das Vorhandensein einer Gefährdungsbeurteilung gemäß Arbeitsschutzgesetz / Arbeitsstättenverordnung / Betriebssicherheitsverordnung. Wir legen, sofern nichts anderes gemäß der Gefährdungsbeurteilung vorgegeben oder mit uns vereinbart worden ist, die Prüffristen gemäß den Änderungen und Ergänzungen TRBS 1201, GMBI 2014, S. 902 [Nr. 43], Tabelle 2, zugrunde. Als da sind (auszugsweise):
- Baustellen 3 Monate
- Produktion 6 Monate (1 Jahr bei Fehlerquote unter 2%)
- Verwaltung 1 Jahr (2 Jahre bei Fehlerquote unter 2%)
- OF-Anlage / MA 4 Jahre
Sind spezifische Prüfzyklen gewünscht, gehen wir davon aus, dass Ihnen eine Gefährdungsbeurteilung vorliegt, in welcher die spezifischen Prüfzyklen hinterlegt sind. Eine Haftung der DPS aufgrund der von Ihnen gewünschten normabweichenden Prüfzyklen ist ausgeschlossen.