Rechtliches

DGUV V 3 kurz und knapp erklärt

Jedes Unternehmen in Deutschland ist verpflichtet, alle elektronischen Geräte vor der Erstinbetriebnahme nach DGUV V3 durch eine Elektrofachkraft prüfen zu lassen.

Danach müssen alle Betriebsmittel und Anlagen regelmäßig einer solchen Prüfung unterzogen werden. Man könnte auch sagen: Alles, was einen Stecker besitzt, muss geprüft werden. Die Prüffristen variieren hierbei, je nachdem, ob es sich um ortsveränderliche Betriebsmittel oder ortsfeste elektrische Anlagen handelt.

Durch diese Unfallverhütungsvorschrift der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV) sollen Unfälle mit elektrischen Anlagen und Maschinen so gut es geht vermieden werden. Ziel der Vorschrift ist es, für die Sicherheit und Gesundheit der Mitarbeiter zu sorgen.

Besagte Vorschrift war bis zum April 2014 unter der Bezeichnung BGV A3 bekannt und wurde im Mai 2014 in DGUV V3 umbenannt.

Bei einer DGUV V3 Prüfung werden vier Arten von Prüflingen unterschieden:

  • Ortsveränderliche elektrische Betriebsmittel wie Telefone, Wasserkocher, Drucker
  • Ortsfeste elektrische Betriebsmittel wie festangeschlossene Durchlauferhitzer oder Herde in Backstuben
  • Elektrische Anlagen wie Verteilungen, an denen Steckdosen, Lampen etc. angeschlossen sind
  • Elektrische Maschinen wie Drehbänke, Fräsmaschinen oder Förderbänder in der Produktion

Prüfen darf nur, wer eine ausgebildete Elektrofachkraft ist. Die Prüfungen werden durch eine Plakette an den Prüflingen sowie Protokolle nachweisbar. Dies spielt eine wichtige Rolle, wenn Arbeitsschutzbehörden zur Kontrolle in den Betrieb kommen oder die Versicherung nach einem Unfall Prüfnachweise verlangt.

 

 

Andrea Saltaleggio

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