Regalsysteme sind aus wirtschaftlichen Betrieben nicht wegzudenken. Sie sorgen dafür, dass Waren gut strukturiert und platzsparend gelagert werden können. Doch Lager mit Regalen bergen auch Risiken: Schon kleinste Mängel können die Tragfähigkeit eines Regales verringern. Beschädigte Regale können zusammenstürzen. Dies kann im privaten Haushalt gefährlich werden, im gewerblichen Rahmen ist die Gefahr jedoch erheblich größer.
Regale in Unternehmen aus Industrie und Handel sind oft schwer beladen. Jeden Tag werden Paletten mit Waren eingelagert und wieder ausgelagert. Sind die Regale beschädigt, können sie einstürzen oder umfallen und somit ein Risiko für Mitarbeiter/innen und Fahrzeuge darstellen. Auch die in den Regalen befindlichen Waren können Schaden nehmen und so immense Kosten aufkommen lassen.
Es gibt viele verschiedene Regalarten: Durchlaufregale, Palettenregale, Archivregale, Einfahrregale (Drive-in-Regale), Wabenregale, Kragarmregale, Fachbodenregale, Weitspannregale und noch einige mehr. Gemeinsam haben sie, dass sie alle gemäß Berufsgenossenschaft jährlich nach BGR 234 und DIN EN 15635 (Ortsfeste Regalsysteme aus Stahl / Anwendung und Wartung von Lagereinrichtungen) geprüft werden müssen. Diese Vorschriften dienen – wie alle anderen Regelungen und Normen – der Arbeitssicherheit und sollen Arbeitsunfälle möglichst verhindern.
In Deutschland regelt die Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) die Benutzung von Betriebsmitteln. Auch Regale zählen zu den Betriebsmitteln. Vor jeder Inbetriebnahme müssen Regale, die gewerblich genutzt werden, geprüft werden. Hierbei sind alle Hinweise des Herstellers zu beachten. Die Prüfung nach § 14 Absatz 1 Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) stellt sicher, dass das Regal vorschriftsmäßig montiert werden und dementsprechend sicher sein muss, wenn damit gearbeitet wird.
Regale werden entsprechend ihrer Größe und den zu erwartenden Auswirkungen im Falle eines Unfalls in drei Gefahrenstufen unterteilt. Die Gefahrenstufen werden in die Ampelfarben Rot, Gelb und Grün aufgegliedert.
Regale, die die grüne Kennzeichnung erhalten, weisen bloß minimale Schäden auf. Sie beeinträchtigen die Sicherheit des Arbeitsplatzes nicht, sollen jedoch kontinuierlich überwacht werden. Mängel müssen sofort gemeldet werden. Weitet sich der Schaden allerdings aus, bekommt das Regal die orangefarbene Kennzeichnung.
Die orangefarbene Kennzeichnung wird auf Regalen angebracht, deren Schaden so gravierend ist, dass er schnellstmöglich behoben werden muss. Das entsprechende Regal muss nicht sogleich geleert werden. Bei der nächsten Entladung darf es allerdings nicht wieder beladen werden. Das Regal wird mit einer Kennzeichnung versehen, auf der steht: „Nacharbeit – Regal nicht beladen“. Bevor es wieder beladen wird, muss der Schaden behoben werden.
Regale mit roter Kennzeichnung sind defekt und müssen sofort entladen werden. Bekommt ein Regal eine rote Kennzeichnung, ist es umgehend abzusperren, sodass sofort sichtbar ist, dass eine Beladung nicht durchgeführt werden darf. Eine Reparatur ist umgehend erforderlich, vorher darf das defekte Regal nicht beladen werden.
Bereits geringe Schäden können einen negativen Einfluss auf die Tragfähigkeit haben. Die meisten Schäden treten am Boden eines Regals auf. Inspektionen können die Lebensdauer der Regale erhöhen und das Unfallrisiko senken. Für Betreiber besonders wichtig zu wissen: Wurden die vorgeschriebenen Präventionsmaßnahmen nicht eingehalten, zahlt die Versicherung im Falle eines Unfalls nicht. Der Betreiber der Anlage hat auch dafür zu sorgen, dass Brandschutzvorschriften eingehalten und Fluchtwege vorhanden sind.
Arbeitgeber sollten beachten, dass Waren fachgerecht gelagert werden und Absturzsicherungen in Form von Rückwandgittern oder Durchschubsicherungen vorhanden sind. Des Weiteren sollte sichergestellt sein, dass es einen separaten Weg für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter und einen für Stapler gibt. Auch sollte das Abstellverbot in den Lagern außerhalb der gekennzeichneten Flächen eingehalten werden. Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter werden durch eine Schutzausrüstung samt Sicherheitsschuhen und Helm vor gravierenden Verletzungen bewahrt.
Der Anlagebetreiber überträgt einem geschulten Mitarbeiter die Verantwortung für die Sicherheit des Lagers. Dem Verantwortlichen, auch Sicherheitsbeauftragter genannt, obliegt die Aufgabe, auf Grundlage einer Risikoanalyse zu entscheiden, in welchen Abständen Inspektionen und Sichtkontrollen im Lager vorgenommen werden sollen. In der Regel werden diese einmal pro Woche durchgeführt. Geschulte Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Unternehmens können diese internen Sichtprüfungen durchführen. Jede Mitarbeiterin und jeder Mitarbeiter des Betriebes sollten den Namen des Sicherheitsbeauftragten kennen, um sich im Bedarfsfall an ihn wenden zu können. Es ist zusätzlich zu empfehlen, das gesamte Mitarbeiterteam in Hinsicht auf den sicheren Betrieb der Regalanlagen zu schulen. So kann jeder Beschäftigte dazu beitragen, die Sicherheit im Lager zu maximieren.
Die jährliche Inspektion hingegen muss durch einen Experten, eine nach TRBS 1203 befähigte Person, erfolgen. Dieser Experte besitzt aufgrund seiner Ausbildung, beruflichen Erfahrung und seiner ausgeübten Tätigkeit die Fachkenntnisse, die nötig sind, um die Prüfungen von Arbeitsmitteln durchzuführen. In der Regel findet die Prüfung von Regalen vom Boden aus statt, da, wie bereits zuvor im Text genannt, die meisten Schäden am Boden eines Regals auftreten. Es können jedoch auch höher liegende Regalbereiche begutachtet werden, wenn ein entsprechender Verdacht auf Mängel vorhanden ist.
Die befähigte Person führt eine Sichtprüfung durch und überprüft mithilfe einer Wasserwaage, ob das Regal geradesteht und die Regalböden gerade sind.
Bei einer solchen Prüfung werden folgende Punkte durch einen externen Experten im Lager geprüft:
Jeder Schritt der Prüfung wird schriftlich dokumentiert, sodass der Auftraggeber einen Nachweis erhält, dass die Prüfung stattgefunden hat. Dem Auftraggeber wird das sogenannte Prüfprotokoll zur Verfügung gestellt. Das Protokoll muss mindestens bis zum Zeitpunkt der nächsten Prüfung – in der Regel nach einem Jahr – aufbewahrt werden. Es empfiehlt sich jedoch, die Prüfprotokolle während der gesamten Nutzungszeit des Regals aufzuheben, um bei Bedarf Reparaturen nachvollziehen zu können. Ansprechpartner für die befähigte Person, die die Prüfungen der Regale durchführt, ist der Sicherheitsbeauftragte. Der Sicherheitsbeauftragte hat dafür zu sorgen, dass Reparaturen so zeitnah wie möglich umgesetzt werden.
Wurden durch die befähigte Person Mängel festgestellt, wird das Regal entsprechend gekennzeichnet. Die befähigte Person nach TRBS 1203 entscheidet anhand seines Fachwissens, wie erheblich der Schaden ist. Entspricht der Schaden einer grünen, orangefarbenen oder roten Gefahrenstufe? Beschädigte Teile müssen umgehend ersetzt werden, um die Arbeitssicherheit für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zu gewährleisten.
Der Arbeitgeber hat dafür zu sorgen, dass Mängel entsprechend § 11 BetrSichV beseitigt werden. Schwerwiegende Mängel müssen schnellstmöglich fachgerecht behoben werden. Hat ein Regal die Inspektion bestanden, bekommt es eine Prüfplakette nach DIN EN 15635 oder BGR 234. Neben den wöchentlichen Sichtkontrollen durch den Sicherheitsbeauftragten muss die Regalanlage erst wieder ein Jahr später durch eine befähigte Person auf Mängel geprüft werden.
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