Ob auf Baustellen, in Fertigungshallen oder in Logistikzentren – überall dort, wo Güter oder Maschinen transportiert werden müssen und Krane im Einsatz sind, spielen Lastaufnahmemittel eine zentrale Rolle. Sie verbinden die Last mit dem Hebezeug und sorgen so für einen sicheren Transport. Angesichts des schieren Gewichts der meisten zu transportierenden Geräte ist klar: Nur wenn diese Mittel regelmäßig geprüft und richtig eingesetzt werden, ist ein sicherer Betrieb möglich. Dieser Blogbeitrag beleuchtet, worum es beim Prüfen von Lastaufnahmemitteln geht, welche Vorschriften gelten und warum die neue DGUV-Einstufung von Hebeklemmen besondere Relevanz hat.
Was sind Lastaufnahmemittel? Lastaufnahmemittel sind nicht fest mit dem Hebezeug verbundene Einrichtungen, die dazu dienen, eine Last aufzunehmen, zu halten und zu bewegen. Je nach Bauart und Funktion werden sie in zwei Wirkprinzipien unterteilt:
- Formschlüssige Lastaufnahmemittel: Sie halten die Last allein durch die geometrische Passung (z. B. durch Umfassen oder Unterfassen). Beispiele sind C-Haken, Krangabeln oder Traversen mit Haken.
- Kraftschlüssige Lastaufnahmemittel: Sie halten die Last durch Reibung, Magnet- oder Saugwirkung. Dazu gehören beispielsweise Lasthebemagnete, Vakuumheber oder Hebeklemmen.
Die Wahl des richtigen Lastaufnahmemittels ist keine Nebensache, sondern Teil der Gefährdungsbeurteilung gemäß Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV).
Rechtlicher Rahmen: Diese Normen und Vorschriften sind entscheidend
Wer Lastaufnahmemittel einsetzt, muss sich an klare Regeln halten. Die wichtigsten Vorschriften sind:
- DGUV Regel 109-017: „Betreiben von Lastaufnahmemitteln und Anschlagmitteln im Hebezeugbetrieb“ – diese Regel beschreibt, wie Lastaufnahmemittel und Anschlagmittel sicher ausgewählt, verwendet, geprüft und instand gehalten werden müssen, um Gefährdungen im Hebezeugbetrieb zu vermeiden.
- DGUV Vorschriften 52/53: „Krane“ – Diese Vorschriften regeln die sicherheitstechnischen Anforderungen für das Betreiben von Kranen, insbesondere hinsichtlich deren Aufstellung, Betrieb, Wartung und Prüfung.
- Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) – Die BetrSichV legt fest, wie Arbeitsmittel – einschließlich Lastaufnahmemittel – sicher bereitgestellt, betrieben und regelmäßig geprüft werden müssen, um die Gesundheit und Sicherheit der Beschäftigten zu gewährleisten.
- Maschinenrichtlinie 2006/42/EG – Diese EU-Richtlinie definiert grundlegende Sicherheits- und Gesundheitsanforderungen für Konstruktion, Herstellung und Inverkehrbringen von Maschinen, einschließlich Lastaufnahmeeinrichtungen.
In diesen Regelwerken werden Begriffe, Anforderungen an Auswahl und Einsatz sowie die Pflichten zu regelmäßigen Prüfungen näher definiert. Besonders zusammenfassen und hervorzuheben ist: Lasten dürfen nicht mit kraftschlüssigen Lastaufnahmemitteln über ungeschützte Personen hinweg bewegt werden.
Warum regelmäßige Prüfungen unverzichtbar sind
Die regelmäßige Prüfung von Lastaufnahmemitteln ist kein übertriebener Sicherheitsaufwand, sondern eine essentielle Maßnahme zur Unfallvermeidung. Es geht um Menschenleben. Defekte oder verschlissene Lastaufnahmemittel können schwere oder sogar tödliche Unfälle verursachen:
- Im Jahr 2024 ereigneten sich mehrere schwere und tödliche Arbeitsunfälle auf Baustellen, bei denen sich die Verbindung zwischen Lastaufnahmemittel und Last löste. In diesen Fällen wurden Beschäftigte von herabfallenden Lasten getroffen. Die Untersuchungen zeigten, dass die verwendeten Hebeklemmen kraftschlüssig wirkten und unter bestimmten Bedingungen, wie z. B. hoher Holzfeuchte oder unzureichender Bohrlochtoleranzen, versagten. Die DGUV betonte daraufhin, dass kraftschlüssige Lastaufnahmemittel nicht über ungeschützte Personen hinweg eingesetzt werden dürfen. (Quelle: dguv.de)
- Im Jahre 2019 ereignete sich ein tödlicher Unfall, als ein Mitarbeiter während eines Verladevorgangs von einem Flachwagen stürzte und eingeklemmt wurde. Die Unfallursache lag in der Verwendung unterschiedlich langer Anschlagmittel und dem fehlenden Einsatz von Abstützpratzen am Zweiwegebagger, was zu einer instabilen Lastverteilung und dem Umkippen des Baggers führte. Der Unfall hätte durch den Einsatz geeigneter Anschlagmittel und die ordnungsgemäße Sicherung des Baggers vermieden werden können. (Quelle: uv-bund-bahn.de)
- In den Mitgliedsbetrieben der BGHM ereigneten sich mehrere Unfälle, bei denen Beschäftigte durch herabfallende Lasten verletzt wurden. Die Ursachen lagen unter anderem in der fehlenden Standsicherheit der gelagerten Lastaufnahmemittel und dem Improvisieren bei deren Einsatz. Die BGHM betont die Notwendigkeit, Lastaufnahmemittel bestimmungsgemäß zu verwenden und regelmäßig zu prüfen, um solche Unfälle zu vermeiden. (Quelle: dguv.de+5bghm-magazin.de+5bghm.de+5)
Häufige Ursachen für das Versagen von Lastaufnahmemitteln:
- das eingesetzte Material hat Lauf der Zeit Ermüdungserscheinungen gezeigt
- Korrosion oder Risse sind aufgetreten
- Klemmflächen sind im Lauf der Jahre abgenutzt
- es ist eine alsche oder nicht sachgemäße Anwendung erfolgt
- Feuchtigkeit und Temperatur hatten Einfluss auf die Materialbeschaffenheit
Folgende Prüfarten sind gemäß DGUV Regel 109-017 vorgesehen:
- Erstprüfung vor dem ersten Einsatz
- Wiederkehrende Prüfung (mindestens einmal jährlich)
- Außerordentliche Prüfung (z. B. nach Reparatur oder Unfall)
Nur fachkundige Personen dürfen diese Prüfungen durchführen und dokumentieren. Hier kommt die Expertise spezialisierter Dienstleister wie DPS – Das Prüfunternehmen ins Spiel.
Neue DGUV-Einstufung: Hebeklemmen gelten als kraftschlüssige Lastaufnahmemittel
Ein aktueller Beschluss der DGUV vom 14. April 2025 sorgt für Klarheit: Außen- und innenwirkende Hebeklemmen gelten eindeutig als kraftschlüssige Lastaufnahmemittel.
Was bedeutet das konkret? Bisher herrschte mitunter Unsicherheit darüber, ob bestimmte Hebeklemmen mit Strukturierungen (z. B. Rillen) nicht doch formschlüssig wirken. Die DGUV stellt nun klar: Selbst wenn eine Kontur vorhanden ist, bleibt das Wirkprinzip kraftschlüssig, da die Verbindung eine dauerhaft einwirkende Kraft benötigt.
Die Folgen dieser Einstufung:
- Der Einsatz solcher Klemmen über ungeschützte Personen hinweg ist nicht erlaubt.
- In der Gefährdungsbeurteilung muss berücksichtigt werden, ob sich Personen im Lastbereich aufhalten können.
- Herstellerangaben müssen strenger beachtet werden (z. B. zu Bohrlochgeometrie, Holzfeuchte etc.).
Damit gewinnt auch die Prüfung solcher Klemmen an Bedeutung. Nur wenn alle Einsatzbedingungen erfüllt sind, ist ein sicherer Betrieb möglich.
Was bedeutet das für die Prüfpraxis?
Die neue Einordnung hat direkte Auswirkungen auf die Prüf- und Dokumentationspflichten:
- Sichtprüfung vor jedem Einsatz wird Pflicht.
- Spezialwissen über das Wirkprinzip und seine Risiken wird vorausgesetzt.
- Prüfer müssen die Grenzen der Anwendung erkennen können (z. B. bei Holz mit zu hoher Feuchte oder bei abgenutzten Klemmbacken).
Besonders anspruchsvoll ist der Einsatz auf Baustellen, wo sich wechselnde Bedingungen (Wetter, Material, Personal) ergeben. Eine fundierte Prüfung ist hier unverzichtbar.
Warum Sie mit DPS – Das Prüfunternehmen auf der sicheren Seite sind
DPS – Das Prüfunternehmen ist Ihr kompetenter Partner für die Prüfung von Lastaufnahmemitteln aller Art. Unsere Sachkundigen arbeiten streng nach den aktuellen Vorschriften der DGUV und der Betriebssicherheitsverordnung.
Unser Leistungsversprechen:
- Prüfung und Dokumentation nach DGUV Regel 109-017
- Prüfung form- und kraftschlüssiger Lastaufnahmemittel
- Berücksichtigung neuer Entwicklungen wie der DGUV-Einstufung von Hebeklemmen
- Beratung bei der Auswahl geeigneter Lastaufnahmemittel
- Schulung von Mitarbeitern im sicheren Umgang
Mit uns erfüllen Sie nicht nur gesetzliche Vorgaben, sondern schaffen auch eine sichere Arbeitsumgebung für Ihre Mitarbeitenden.
Fazit: Sicherheit braucht Prüfung – Prüfung braucht Kompetenz
Lastaufnahmemittel sind tragende Elemente jeder Hebearbeit. Ihre Sicherheit entscheidet über den Erfolg und die Unversehrtheit aller Beteiligten. Die neue Einstufung von Hebeklemmen durch die DGUV verschärft zu Recht den Blick auf kraftschlüssige Wirkprinzipien.
DPS steht Ihnen als kompetenter Prüfpartner zur Seite – für sichere Hebevorgänge, mehr Vertrauen und weniger Risiko. Kontaktieren Sie uns noch heute und sichern Sie sich einen Prüftermin!