Prüfung von Leitern und Tritten

DPS

Das Prüfunternehmen

DPS – Das Prüfunternehmen bietet Ihnen ein maßgeschneidertes Prüfkonzept für Leitern und Tritte gemäß DGUV Information 208-016 sowie DIN EN 131. Alle relevanten Prüfstrukturen und Einsatzplanungen werden in einem detaillierten Prozesshandbuch dokumentiert. Unsere fundierte Branchenexpertise und Metadatenanalyse steigert nachweislich die Sicherheit und Effizienz Ihres Unternehmens.

Ihr Mehrwert

  • Erhöhung der Arbeitssicherheit durch frühzeitige Erkennung von Schäden oder Verschleiß
  • Reduzierung von Unfallrisiken, insbesondere durch Sturzunfälle bei defekten Leitern
  • Sicherstellung der Einsatzfähigkeit im täglichen Gebrauch
  • Dokumentation von Prüfungen als Nachweis gegenüber Berufsgenossenschaften und Versicherungen
  • Vertrauen der Mitarbeitenden in sichere Arbeitsmittel
  • Kosteneinsparung durch längere Lebensdauer geprüfter Geräte und Vermeidung von Folgeschäden

Ihr Nutzen

  • Rechtssicherheit für Unternehmen durch Einhaltung gesetzlicher Prüfpflichten
  • Vermeidung von Bußgeldern und Regressforderungen im Schadensfall
  • Klare Prüfdokumentation unterstützt die Arbeitsschutzorganisation im Betrieb
  • Schnelle Mängelerkennung ermöglicht gezielten Austausch oder Reparatur
  • Stärkung der Sicherheitskultur im Unternehmen
  • Beitrag zur betrieblichen Gefährdungsbeurteilung gemäß ArbSchG und BetrSichV

Zugrundeliegende Verpflichtung & Normen

  • DGUV Information 208-016: „Handlungsanleitung für den Umgang mit Leitern und Tritten“ – zentrale Vorschrift zur Nutzung und Prüfung
  • DGUV Vorschrift 1: Grundsätze der Prävention – regelmäßige Prüfung von Arbeitsmitteln
  • BetrSichV (Betriebssicherheitsverordnung): Pflicht zur Prüfung nach Gefährdungsbeurteilung vor erster Benutzung und in regelmäßigen Abständen
  • TRBS 1201: Technische Regeln zur Prüfung von Arbeitsmitteln – auch für Leitern und Tritte relevant
  • DIN EN 131-Reihe: Technische Anforderungen an Leitern (z. B. Standsicherheit, Belastbarkeit)
  • Prüffristen: In der Regel jährlich, bei hoher Beanspruchung ggf. häufiger – festgelegt durch Gefährdungsbeurteilung
  • Dokumentationspflicht: Prüfnachweise sind aufzubewahren und im Unternehmen verfügbar zu halten

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