Gefährdungsbeurteilung

DPS

Das Prüfunternehmen

Die Gefährdungsbeurteilung beschreibt den Prozess der systematischen Ermittlung und Bewertung aller relevanten Gefährdungen, denen die Beschäftigten im Zuge ihrer beruflichen Tätigkeit ausgesetzt sind. Hinzu kommen die Ableitung und Umsetzung aller zum Schutz der Sicherheit und der Gesundheit erforderlichen Maßnahmen, die anschließend hinsichtlich ihrer Wirksamkeit überprüft werden müssen.

Das Ziel besteht darin, Gefährdungen bei der Arbeit frühzeitig zu erkennen und diesen präventiv, das heißt noch bevor gesundheitliche Beeinträchtigungen oder Unfälle auftreten, entgegenzuwirken. Die Gefährdungsbeurteilung ist u. a. normiert im Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG), der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) und den Technischen Regeln für Betriebssicherheit (TRBS).

Ihr Mehrwert

  • Erhöhung der Arbeitssicherheit durch systematische Identifikation und Bewertung von Risiken
  • Vermeidung von Arbeitsunfällen, Berufskrankheiten und Gesundheitsgefahren
  • Proaktive Prävention statt reaktiver Maßnahmen bei Schadensfällen
  • Transparenz im Arbeitsschutzprozess durch strukturierte Analyse und Dokumentation
  • Stärkung des Sicherheitsbewusstseins bei Führungskräften und Mitarbeitenden
  • Kontinuierliche Verbesserung von Arbeitsprozessen, Ergonomie und Technik

Ihr Nutzen

  • Rechtssicherheit für Arbeitgeber und Führungskräfte durch normgerechte Umsetzung
  • Vermeidung von Haftungs- und Regressansprüchen im Schadensfall
  • Erfüllung gesetzlicher Anforderungen gegenüber Aufsichtsbehörden, Berufsgenossenschaften und Prüforganisationen
  • Optimierung von Betriebsabläufen durch Risikominimierung und klare Handlungsanweisungen
  • Unterstützung von Zertifizierungen (z. B. ISO 45001, ISO 9001)
  • Verlässliche Grundlage für die Ableitung von Schutzmaßnahmen, Schulungsbedarf und Prüfintervallen

Zugrundeliegende Verpflichtung & Normen

  • Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) § 5 & § 6:
  • Pflicht zur Durchführung einer Gefährdungsbeurteilung für jede Tätigkeit und jeden Arbeitsplatz
  • Dokumentationspflicht für Betriebe mit mehr als 10 Beschäftigten
  • Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV):
  • Gefährdungsbeurteilung als Grundlage für Prüf- und Instandhaltungspflichten von Arbeitsmitteln
  • Pflicht zur Beurteilung aller potenziellen Gefährdungen durch Arbeitsmittel, Arbeitsverfahren und Arbeitsumgebung
  • DGUV Vorschrift 1 & Regelwerke:
  • Umsetzung und Konkretisierung der Anforderungen an Gefährdungsbeurteilungen
  • Handlungshilfen und Branchenlösungen für die Praxis
  • TRBS 1111 (Technische Regeln für Betriebssicherheit):
  • Konkrete Auslegung der Gefährdungsbeurteilung im Rahmen der BetrSichV
  • DIN ISO 45001 (Arbeitsschutzmanagement):
  • Norm für systematischen Arbeitsschutz – fordert risikobasierte Bewertung als zentrales Element
  • Umfang der Gefährdungsbeurteilung:
  • Physikalische, chemische, biologische, ergonomische und psychische Gefährdungen
  • Besondere Personengruppen (Jugendliche, Schwangere, Menschen mit Behinderung)
  • Gefährdungen durch Arbeitsmittel, Maschinen, Anlagen, Gefahrstoffe, Lärm, Licht, Klima etc.

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