Die Gefährdungsbeurteilung beschreibt den Prozess der systematischen Ermittlung und Bewertung aller relevanten Gefährdungen, denen die Beschäftigten im Zuge ihrer beruflichen Tätigkeit ausgesetzt sind. Hinzu kommen die Ableitung und Umsetzung aller zum Schutz der Sicherheit und der Gesundheit erforderlichen Maßnahmen, die anschließend hinsichtlich ihrer Wirksamkeit überprüft werden müssen.
Das Ziel besteht darin, Gefährdungen bei der Arbeit frühzeitig zu erkennen und diesen präventiv, das heißt noch bevor gesundheitliche Beeinträchtigungen oder Unfälle auftreten, entgegenzuwirken. Die Gefährdungsbeurteilung ist u. a. normiert im Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG), der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) und den Technischen Regeln für Betriebssicherheit (TRBS).
Ihr Mehrwert
Erhöhung der Arbeitssicherheit durch systematische Identifikation und Bewertung von Risiken
Vermeidung von Arbeitsunfällen, Berufskrankheiten und Gesundheitsgefahren
Proaktive Prävention statt reaktiver Maßnahmen bei Schadensfällen
Transparenz im Arbeitsschutzprozess durch strukturierte Analyse und Dokumentation
Stärkung des Sicherheitsbewusstseins bei Führungskräften und Mitarbeitenden
Kontinuierliche Verbesserung von Arbeitsprozessen, Ergonomie und Technik