DGUV V3 Prüfung: Pflichten, Intervalle und die geplante Modernisierung der Prüfvorschriften

DGUV V3 Prüfung: Pflichten, Intervalle und die geplante Modernisierung der Prüfvorschriften
Elektrischer Strom ist im betrieblichen Alltag allgegenwärtig – und gleichzeitig eine der am meisten unterschätzten Gefahrenquellen. Er lässt sich weder sehen noch hören noch riechen, und dennoch melden die Betriebe der gesetzlichen Unfallversicherung jedes Jahr rund 2.500 Arbeitsunfälle mit elektrischem Strom, von denen einige tödlich enden. Genau hier setzt die DGUV V3 Prüfung an, die vielen Verantwortlichen vor allem durch den charakteristischen Prüfaufkleber an Geräten und Anlagen bekannt ist.

Doch die Vorschriften stehen vor einem Wandel: Die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV) hat mit der Überarbeitung der Vorschriften 3 und 4 begonnen, um sie praxisnäher, einfacher und stärker risikoorientiert zu gestalten – ohne das hohe Schutzniveau abzusenken.

In diesem Beitrag erfahren Sie, was hinter den DGUV Vorschriften 3 und 4 steckt, welche rechtlichen Grundlagen gelten, wie Sie Prüfintervalle bedarfsgerecht festlegen, welche Pflichten Arbeitgeber konkret erfüllen müssen und warum sich die Investition in regelmäßige Prüfungen wirtschaftlich auszahlt. Zudem beleuchten wir die geplante Modernisierung und was sie für rund 3,6 Millionen Unternehmen in Deutschland bedeutet.

Was ist die DGUV Vorschrift 3 und 4? Grundlagen und Bedeutung

Die DGUV Vorschriften 3 und 4 sind verbindliche Unfallverhütungsvorschriften der gesetzlichen Unfallversicherung, die die Sicherheit elektrischer Anlagen und Betriebsmittel am Arbeitsplatz regeln. Ihre rechtliche Grundlage findet sich im Siebten Buch Sozialgesetzbuch (SGB VII), das den Berufsgenossenschaften und Unfallkassen ausdrücklich die Befugnis einräumt, autonomes Satzungsrecht in Form von Unfallverhütungsvorschriften zu erlassen.

Dieses untergesetzliche Regelwerk hat den entscheidenden Vorteil, dass es praxisnah und zwischen den Sozialpartnern – also Arbeitgeber- und Versichertenvertretern in der gemeinsamen Selbstverwaltung – abgestimmt entsteht. Dadurch werden konkrete, umsetzbare Regelungen zu Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit ermöglicht. Für die rund 3,6 Millionen bei den Unfallversicherungsträgern versicherten Unternehmen und Einrichtungen in Deutschland sind diese Vorschriften unmittelbar verbindlich, wodurch ein flächendeckend einheitliches Schutzniveau gewährleistet wird.

Der Unterschied zwischen V3 und V4

Beide Vorschriften sind inhaltlich weitgehend identisch, unterscheiden sich jedoch im Anwendungsbereich:

  • DGUV Vorschrift 3: zielt auf gewerbliche Unternehmen der Berufsgenossenschaften ab.
  • DGUV Vorschrift 4: gilt für den öffentlichen Bereich, der von den Unfallkassen betreut wird.

Bekannt geworden sind beide Vorschriften vor allem durch die regelmäßig durchzuführenden Prüfungen elektrischer Betriebsmittel, deren erfolgreicher Abschluss durch den charakteristischen Prüfaufkleber dokumentiert wird – ein sichtbares Zeichen dafür, dass ein Gerät oder eine Anlage von einer Elektrofachkraft auf ihren ordnungsgemäßen Zustand kontrolliert wurde.

Kein starres Regelwerk, sondern ein flexibler Rahmen

Ein wichtiger, oft übersehener Aspekt: Die Vorschriften bieten bereits heute erheblichen Gestaltungsspielraum. Unternehmen können die Prüfintervalle ihrer elektrischen Anlagen und Betriebsmittel auf Grundlage einer individuellen Gefährdungsbeurteilung sowie Faktoren wie der Fehlerquote bedarfsgerecht festlegen. So sind für gering beanspruchte Geräte – etwa eine Kaffeemaschine in der Büroküche – deutlich längere Prüffristen gerechtfertigt als für Werkzeuge auf einer Baustelle, die extremen Bedingungen ausgesetzt sind.

Dieser risikoorientierte Ansatz zeigt, dass die DGUV Vorschriften 3 und 4 keineswegs starre Bürokratie darstellen, sondern flexible Rahmenbedingungen schaffen, die betriebliche Realitäten berücksichtigen. Wer die Grundlagen und die rechtliche Verankerung versteht, erkennt: Es handelt sich nicht um eine bloße Formalität, sondern um ein durchdachtes, sozialpartnerschaftlich getragenes Präventionsinstrument mit hohem praktischem Nutzen.

Gefahren durch elektrischen Strom: Warum Prüfungen unverzichtbar bleiben

Elektrischer Strom gehört zu den unterschätzten, aber potenziell tödlichen Gefahrenquellen am Arbeitsplatz. Die Tücke liegt darin, dass er sich weder sehen, hören noch riechen lässt – Gefährdungen bleiben oft unsichtbar, bis es zum Unfall kommt.

Wie gefährlich Strom wirklich ist

Die physiologischen Auswirkungen von Stromdurchfluss sind erheblich:

  • Bereits Ströme ab etwa 50 Milliampere können lebensbedrohlich werden und Herzkammerflimmern auslösen.
  • Lichtbögen verursachen schwere Verbrennungen.
  • Sekundärunfälle wie Stürze infolge eines Stromschlags kommen hinzu.
  • Defekte oder mangelhaft gewartete elektrische Betriebsmittel sind eine der häufigsten Brandursachen in Unternehmen und ziehen erhebliche Sach- und Betriebsausfallschäden nach sich.

Prüfungen als bewährtes Präventionsinstrument

Genau hier setzt die DGUV V3 (früher BGV A3) an, die zusammen mit der DGUV Vorschrift 4 die Sicherheit elektrischer Anlagen und ortsveränderlicher wie ortsfester Betriebsmittel regelt. Wiederkehrende Prüfungen sind kein bürokratischer Selbstzweck, sondern decken Isolationsfehler, beschädigte Leitungen, defekte Schutzleiter oder überalterte Komponenten auf, bevor diese zur Gefahr werden.

Wer Prüfungen vernachlässigt, riskiert nicht nur die Gesundheit und das Leben der Beschäftigten, sondern auch versicherungs- und haftungsrechtliche Konsequenzen, da die DGUV Vorschriften als verbindliches Satzungsrecht nach dem SGB VII für alle versicherten Unternehmen gelten. Angesichts von rund 68 Millionen gesetzlich unfallversicherten Menschen und 3,6 Millionen betreuten Betrieben in Deutschland zeigt sich die gesamtgesellschaftliche Dimension einer funktionierenden Prüfkultur. Jörg Botti, Hauptgeschäftsführer der BG ETEM, mahnt daher eindringlich, die Gefahren elektrischen Stroms nicht auf die leichte Schulter zu nehmen.

Die geplante Modernisierung der Prüfpflicht im Überblick

Die geplante Modernisierung der Prüfpflicht elektrischer Anlagen zielt darauf ab, die DGUV Vorschriften 3 und 4 praxisnäher, risikoorientierter und einfacher umsetzbar zu gestalten, ohne das hohe Schutzniveau zu senken. Mit diesem Vorhaben greift die DGUV den Wunsch der Bundesregierung auf, das Regelwerk zum Schutz vor elektrischen Gefahren zeitgemäß weiterzuentwickeln und den Betrieben mehr Gestaltungsspielraum einzuräumen.

Wie der Prozess abläuft

Der Überarbeitungsprozess hat bereits begonnen und findet innerhalb der sogenannten gemeinsamen Selbstverwaltung statt, in der Arbeitgeber- und Versichertenvertreter gleichberechtigt zusammenwirken – ein Grundprinzip der gesetzlichen Unfallversicherung, das nach dem SGB VII verbindliche Unfallverhütungsvorschriften ermöglicht. DGUV-Hauptgeschäftsführer Dr. Stephan Fasshauer betont, dass das Ziel klar in einfachen, gut umsetzbaren Regeln liegt, die optimalen Schutz mit betrieblicher Praxisnähe verbinden.

Federführend ist dabei die Berufsgenossenschaft Energie Textil Elektro Medienerzeugnisse (BG ETEM), die in der Gemeinschaft der Unfallversicherungsträger für Fragen zu Gefährdungen durch elektrischen Strom zuständig ist. Ein fester, im Detail veröffentlichter Zeitplan für den Abschluss der Überarbeitung liegt derzeit noch nicht vor, da der Prozess ausführliche Abstimmungen zwischen den beteiligten Trägern und Sozialpartnern erfordert.

Was sich für Unternehmen konkret ändert

Ein zentraler Aspekt der Modernisierung ist die Klarstellung, dass Unternehmen bereits heute über erheblichen Spielraum verfügen. Genau dieser risikoorientierte Ansatz soll durch die Überarbeitung noch deutlicher und leichter erkennbar werden, sodass:

  • unnötige oder pauschale Prüfungen vermieden werden,
  • Ressourcen dort eingesetzt werden, wo tatsächlich ein erhöhtes Gefährdungspotenzial besteht,
  • Betriebe ihre eigene Gefährdungsbeurteilung stärker als Steuerungsinstrument nutzen.

Für Unternehmen bedeutet dies konkret, dass sie sich intensiver mit ihrer Gefährdungsbeurteilung auseinandersetzen sollten, anstatt sich ausschließlich an starren Standardintervallen zu orientieren. Betriebe sollten die weitere Entwicklung aufmerksam verfolgen und ihre bestehenden Prüfkonzepte bereits jetzt kritisch prüfen, um von den kommenden Regelungen bestmöglich zu profitieren.

Schutzniveau vs. Bürokratieabbau: Der Balanceakt der Reform

Der Balanceakt zwischen Bürokratieabbau und dem Erhalt des hohen Schutzniveaus bildet den Kern der aktuellen Überarbeitung der DGUV V3, denn einfachere Regeln dürfen nicht zulasten der Sicherheit vor elektrischen Unfällen gehen.

Entlastung ja – aber nicht durch pauschale Lockerungen

Das Ziel der Bundesregierung, die Prüfpflicht praxisnäher und stärker risikoorientiert zu gestalten, wird von der gesetzlichen Unfallversicherung ausdrücklich geteilt – allerdings unter der klaren Prämisse, dass der Schutz vor Unfällen mit elektrischem Strom gewahrt bleiben muss. Dr. Stephan Fasshauer formuliert das Leitbild als das Streben nach einfachen, gut umsetzbaren Regeln, die optimalen Schutz ermöglichen und zugleich Raum für die betriebliche Praxis lassen.

Bemerkenswert ist dabei der Hinweis der Unfallversicherung, dass die Reform weniger neue Freiheiten schaffen als vielmehr bestehende Gestaltungsspielräume sichtbarer machen soll. Genau die Risikoorientierung ist der Hebel, mit dem sich Bürokratie abbauen lässt, ohne das Schutzniveau abzusenken – nicht durch pauschale Lockerungen, sondern durch eine differenzierte, an den tatsächlichen Einsatzbedingungen ausgerichtete Prüfpraxis.

Die Rolle der gemeinsamen Selbstverwaltung

Die paritätisch besetzte Selbstverwaltung ist das entscheidende Instrument, um den Ausgleich zwischen Entlastung und Schutz auszubalancieren. Hier verhandeln Sozialpartner gemeinsam über sinnvolle, abgestimmte Regelungen zu Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit. Rechtlich fußt der gesamte Reformprozess auf dem SGB VII, das den Berufsgenossenschaften und Unfallkassen die Befugnis einräumt, verbindliche Unfallverhütungsvorschriften zu erlassen.

Fasshauer betont zudem, dass regelmäßige, an den Einsatzbedingungen orientierte Prüfungen ein wichtiges Instrument bleiben und dass den anfallenden Kosten ein handfester Gewinn in Form vermiedener Unfälle und Brände gegenübersteht. Insgesamt zeigt die Modernisierung: Bürokratieabbau und Arbeitsschutz müssen keine Gegensätze sein, sondern lassen sich über eine intelligente, risikobasierte Ausgestaltung der Prüfpflicht vereinbaren.

Risikoorientierte Prüfung: Prüfintervalle bedarfsgerecht festlegen

Die risikoorientierte Prüfung ermöglicht es Unternehmen, Prüfintervalle für elektrische Anlagen und Betriebsmittel auf Grundlage der Gefährdungsbeurteilung und der individuellen Einsatzbedingungen bedarfsgerecht festzulegen, statt starre Fristen anzuwenden. Dieser Ansatz ist keineswegs Zukunftsmusik, sondern bereits fester Bestandteil der geltenden DGUV V3.

Die Gefährdungsbeurteilung als Kernstück

Auf Basis der Gefährdungsbeurteilung nach der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) und dem Arbeitsschutzgesetz kann das Unternehmen gemeinsam mit der verantwortlichen Elektrofachkraft für jedes Gerät und jede Anlage bewerten, welchen Beanspruchungen und Umgebungsbedingungen diese ausgesetzt sind. Entscheidend sind dabei folgende Faktoren:

  • Häufigkeit der Nutzung
  • mechanische Belastungen
  • Feuchtigkeit, Staub oder aggressive Umgebungen
  • die dokumentierte Fehlerquote

Die TRBS 1201 und die DGUV Information 203-071 liefern hierfür konkrete Orientierungswerte. Bleibt die Beanstandungsquote bei wiederholten Prüfungen dauerhaft niedrig – die Richtwerte nennen häufig eine Fehlerquote von unter zwei Prozent –, lassen sich die Prüffristen verlängern; treten hingegen häufig Mängel auf, müssen die Intervalle verkürzt werden.

Praxisbeispiel: Kaffeemaschine vs. Baustellengerät

Der Unterschied wird am praktischen Vergleich deutlich:

Betriebsmittel Einsatzbedingungen Beispielhaftes Prüfintervall
Kaffeemaschine (Büroküche) ortsfest, trocken, sauber, geringe Nutzung ca. 2 Jahre oder länger
Bohrmaschine / Verlängerungskabel (Baustelle) täglicher Einsatz, Nässe, mechanische Belastung ggf. alle 3 Monate

Dieser differenzierte Ansatz konzentriert die Prüfressourcen dort, wo tatsächlich ein erhöhtes Gefährdungspotenzial besteht, reduziert unnötigen Aufwand bei unkritischen Geräten und erhält gleichzeitig das hohe Schutzniveau. Die risikoorientierte Prüfung ist damit kein Einfallstor für nachlässige Wartung, sondern ein Instrument präziser, an den realen Einsatzbedingungen orientierter Prävention.

Dokumentation und regelmäßige Überprüfung

Wichtig ist, dass die getroffene Festlegung der Prüffristen nachvollziehbar dokumentiert und regelmäßig überprüft wird – denn ändern sich die Nutzungsbedingungen eines Geräts, muss auch das Intervall angepasst werden. Für Unternehmen empfiehlt sich ein systematisches Vorgehen, etwa durch eine kategorisierte Geräteliste mit zugeordneten Prüfintervallen und einer klaren Verantwortungszuweisung.

Pflichten für Arbeitgeber: Gefährdungsbeurteilung und praktische Umsetzung

Die zentrale Arbeitgeberpflicht bei der Prüfung elektrischer Anlagen ist die Gefährdungsbeurteilung, aus der sich Art, Umfang und Fristen aller nach DGUV V3 erforderlichen Prüfungen ableiten. Damit liegt die Verantwortung für ein funktionierendes Prüfregime unmittelbar beim Unternehmen.

Die Gefährdungsbeurteilung strukturiert aufbauen

Um den Gestaltungsspielraum rechtssicher zu nutzen, sollten Arbeitgebende die Gefährdungsbeurteilung nachvollziehbar strukturieren:

  1. Bestandserfassung: alle ortsfesten Anlagen und ortsveränderlichen Betriebsmittel erfassen.
  2. Bewertung: Einsatzort, Nutzungshäufigkeit, Umgebungsbedingungen und bisherige Mängelquoten beurteilen.
  3. Fristenableitung: daraus risikoorientierte Prüffristen ableiten, orientiert an den Richtwerten der DGUV Information 203-071 und der TRBS.

Niedrige Mängelquoten über mehrere Prüfzyklen können längere Intervalle sachlich begründen; häufige Beanstandungen erfordern kürzere Fristen.

Auswahl der prüfenden Person

Ebenso wichtig wie die Fristenfestlegung ist die Auswahl der prüfenden Person. Prüfungen dürfen nur durchgeführt werden von:

  • einer Elektrofachkraft, oder
  • elektrotechnisch unterwiesenen Personen – bei bestimmten Prüfungen ortsveränderlicher Geräte unter Leitung und Aufsicht einer Elektrofachkraft.

Der Arbeitgeber muss sicherstellen, dass die beauftragte „befähigte Person“ im Sinne der Betriebssicherheitsverordnung über die erforderliche Berufsausbildung, Berufserfahrung und zeitnahe berufliche Tätigkeit sowie geeignete Mess- und Prüfgeräte verfügt. Dies gilt gleichermaßen für interne Mitarbeitende wie für externe Dienstleister.

Dokumentation nicht unterschätzen

Ein häufig unterschätzter Punkt ist die Dokumentation. Jede Prüfung muss so festgehalten werden, dass folgende Angaben nachvollziehbar sind:

  • Prüfumfang
  • Ergebnisse
  • festgestellte Mängel
  • Datum
  • Name der prüfenden Person

Der bekannte Prüfaufkleber am Gerät ersetzt keine vollständige Prüfdokumentation, sondern signalisiert lediglich den erfolgreichen Prüfstatus und den nächsten Prüftermin. Eine lückenlose Dokumentation dient der Rechtssicherheit gegenüber Aufsichtsbehörden und Unfallversicherungsträgern und liefert zugleich die statistische Grundlage, um Prüffristen datenbasiert anzupassen.

In der praktischen Umsetzung empfiehlt es sich, Verantwortlichkeiten klar zu regeln, ein Prüfmanagement mit terminierten Erinnerungen einzuführen und die Gefährdungsbeurteilung regelmäßig sowie anlassbezogen zu aktualisieren – etwa bei neuen Geräten, geänderten Arbeitsverfahren oder nach Unfällen. Die angekündigte Modernisierung verändert diese Grundlogik nicht, sondern macht den bestehenden Gestaltungsspielraum verständlicher.

Kosten-Nutzen-Betrachtung: Warum sich die Prüfung auszahlt

Die Investition in regelmäßige DGUV V3 Prüfungen amortisiert sich betriebswirtschaftlich, weil die vergleichsweise geringen Prüfkosten hohe Folgekosten durch Unfälle, Brände und Betriebsausfälle vermeiden.

Geringe Aufwände, hohe potenzielle Schäden

Betrachtet man die reine Aufwandsseite, fallen für eine Prüfung ortsveränderlicher Geräte je nach Aufwand und Menge häufig nur wenige Euro pro Gerät an, während ortsfeste Anlagen entsprechend ihrer Komplexität kalkuliert werden. Diese Summen stehen in keinem Verhältnis zu den potenziellen Schäden, die ein einziger elektrisch verursachter Zwischenfall nach sich ziehen kann. Jeder der jährlich rund 2.500 gemeldeten Stromunfälle verursacht direkte und indirekte Kosten:

  • Heilbehandlung, Lohnfortzahlung und mögliche Rentenleistungen
  • Produktionsausfälle
  • Ersatzbeschaffungen
  • rechtliche Folgen

Besonders gravierend schlägt das Brandrisiko zu Buche: Elektrische Defekte gehören laut Auswertungen von Sachversicherern und dem Institut für Schadenverhütung und Schadenforschung zu den häufigsten Brandursachen in Deutschland. Ein größerer Betriebsbrand kann existenzbedrohend sein, weil neben dem Sachschaden oft der komplette Betriebsablauf über Wochen oder Monate zum Erliegen kommt.

Der Nutzen präventiver Prüfungen

Frühzeitig erkannte Isolationsfehler, defekte Schutzleiter oder Überlastungen lassen sich mit geringem Aufwand beheben, bevor sie zu Personen- oder Sachschäden führen. Die DGUV bringt diese Kosten-Nutzen-Logik auf den Punkt: Den anfallenden Prüfkosten steht „ein Gewinn in Form vermiedener Unfälle und Brände“ gegenüber. Die risikobasierte Steuerung optimiert dieses Verhältnis zusätzlich, weil Ressourcen dorthin gelenkt werden, wo das Gefährdungspotenzial tatsächlich hoch ist.

Über die unmittelbare Schadensvermeidung hinaus zahlt sich die Prüfpflicht in mehrfacher Hinsicht aus:

  • Rechtssicherheit & Versicherungsschutz: Lässt sich nach einem Schaden nachweisen, dass Prüfungen unterlassen wurden, drohen Regressforderungen der Versicherer sowie haftungsrechtliche Konsequenzen bis hin zur persönlichen Haftung von Verantwortlichen.
  • Produktivität & Anlagenverfügbarkeit: Geprüfte, funktionsfähige Betriebsmittel fallen seltener ungeplant aus, und Wartungskosten werden planbarer.

Unter dem Strich zeigt die Kosten-Nutzen-Betrachtung, dass die DGUV V3 Prüfung keine bloße bürokratische Pflicht, sondern eine wirtschaftlich fundierte Investition in den Fortbestand und die Wettbewerbsfähigkeit eines Betriebs ist. Wer präventiv investiert, spart am Ende deutlich mehr, als die Prüfung kostet.

Fazit

Die DGUV V3 Prüfung ist weit mehr als eine bürokratische Pflicht – sie ist ein zentrales, sozialpartnerschaftlich getragenes Präventionsinstrument gegen die unterschätzten Gefahren des elektrischen Stroms. Angesichts von jährlich rund 2.500 Arbeitsunfällen mit elektrischem Strom bleiben regelmäßige, an den Einsatzbedingungen orientierte Prüfungen unverzichtbar.

Das Wichtigste in Kürze: Unternehmen verfügen bereits heute über erheblichen Gestaltungsspielraum bei der Festlegung von Prüfintervallen. Wer seine Gefährdungsbeurteilung sorgfältig erstellt, befähigte Personen gezielt auswählt und Prüfungen lückenlos dokumentiert, erfüllt nicht nur seine rechtlichen Pflichten, sondern nutzt den vollen Spielraum, den die Vorschriften bieten – und senkt so Kosten, ohne das Schutzniveau zu gefährden.

Die geplante Modernisierung der DGUV Vorschriften 3 und 4 wird diesen risikoorientierten Ansatz noch sichtbarer und einfacher umsetzbar machen, ohne die Sicherheit zu kompromittieren. Unsere klare Handlungsempfehlung: Prüfen Sie jetzt Ihre bestehenden Prüfkonzepte, verankern Sie die Gefährdungsbeurteilung als Steuerungsinstrument und behandeln Sie die Prüfung als wirtschaftlich sinnvolle Investition – denn den vergleichsweise geringen Prüfkosten steht ein handfester Gewinn in Form vermiedener Unfälle, Brände und Betriebsausfälle gegenüber.

Häufig gestellte Fragen (FAQ)

Q: Was ist der Unterschied zwischen DGUV Vorschrift 3 und 4? A: Beide Vorschriften sind inhaltlich weitgehend identisch und regeln die Sicherheit elektrischer Anlagen und Betriebsmittel. Die DGUV V3 gilt für gewerbliche Unternehmen der Berufsgenossenschaften, die DGUV V4 für den öffentlichen Bereich unter Betreuung der Unfallkassen.

Q: Wie oft müssen elektrische Betriebsmittel geprüft werden? A: Es gibt keine starre Frist – die Prüfintervalle werden auf Basis der Gefährdungsbeurteilung und Faktoren wie der Fehlerquote festgelegt. Gering beanspruchte Geräte wie eine Bürokaffeemaschine rechtfertigen längere Fristen, während Baustellengeräte häufiger, teils vierteljährlich, geprüft werden müssen.

Q: Wer darf die DGUV V3 Prüfung durchführen? A: Prüfungen dürfen nur von einer Elektrofachkraft oder – bei bestimmten Prüfungen ortsveränderlicher Geräte unter deren Leitung und Aufsicht – von elektrotechnisch unterwiesenen Personen durchgeführt werden. Die Person muss als „befähigte Person“ über passende Ausbildung, Erfahrung und Prüfgeräte verfügen.

Q: Ersetzt der Prüfaufkleber die Prüfdokumentation? A: Nein. Der Prüfaufkleber signalisiert nur den erfolgreichen Prüfstatus und den nächsten Termin. Eine vollständige Dokumentation mit Prüfumfang, Ergebnissen, Mängeln, Datum und Prüfername ist zusätzlich erforderlich.

Q: Was ändert sich durch die geplante Modernisierung? A: Die Reform macht den bereits bestehenden risikoorientierten Gestaltungsspielraum sichtbarer und einfacher umsetzbar. Das hohe Schutzniveau bleibt dabei ausdrücklich erhalten – ein fester Zeitplan für den Abschluss der Überarbeitung liegt noch nicht vor.

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