Prüfung von ortsfesten elektrischen Anlagen und Installationen

DPS

Das Prüfunternehmen

Unsere Prüfungen Ihrer ortsfesten elektrischen Anlagen und Betriebsmittel nach DGUV Vorschrift 3, DIN VDE 0100-600 und DIN VDE 0105-100 sichern Ihnen das optimale Maß an Arbeitsschutz im elektrotechnischen Bereich.

Ihr Mehrwert

  • Erhöhung der elektrischen Sicherheit
    für Personen, Maschinen und Gebäude
  • Frühzeitige Erkennung gefährlicher Mängel
    (z. B. Isolationsfehler, Überlastungen, Erdschluss)
  • Vermeidung von Stromausfällen und Betriebsausfällen
    durch vorbeugende Wartung
  • Dokumentierter Nachweis der normgerechten Errichtung und Instandhaltung
  • Langfristige Werterhaltung der elektrischen Infrastruktur
  • Schutz vor Brandschäden
    durch Überprüfung kritischer elektrischer Komponenten

Ihr Nutzen

  • Rechtssicherheit für Betreiber und Unternehmen durch dokumentierte Prüfungen
  • Vermeidung von Haftungsrisiken und Regressansprüchen im Schadensfall
  • Erfüllung gesetzlicher Betreiberpflichten und Anforderungen von Behörden, Berufsgenossenschaften und Versicherungen
  • Transparente Zustände der elektrischen Anlagen durch regelmäßige Prüfprotokolle
  • Optimierung des Energieeinsatzes und der Netzqualität durch begleitende Prüfmaßnahmen

Zugrundeliegende Verpflichtung & Normen

  • DIN VDE 0100-600
  • Erstprüfung ortsfester elektrischer Anlagen vor der ersten Inbetriebnahme
  • Sichtprüfung, Erprobung und Messung (z. B. Isolationswiderstand, Schutzleiter, Schleifenimpedanz)
  • DIN VDE 0105-100
  • Wiederholungsprüfungen während des laufenden Betriebs (z. B. jährlich, alle 4 Jahre – je nach Gefährdungsbeurteilung)
  • Anforderungen an Organisation, Durchführung und Dokumentation der Prüfungen
  • DGUV Vorschrift 3 / 4
  • Pflicht zur regelmäßigen Prüfung elektrischer Anlagen durch befähigte Personen
  • Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV)
  • Gefährdungsbeurteilung ist Grundlage für Prüfumfang und Prüffristen
  • Prüfung ortsfester elektrischer Arbeitsmittel und Anlagen
  • TRBS 1201 / TRBS 1111
  • Technische Regeln für Betriebssicherheit, insbesondere zur Prüfung elektrischer Anlagen
  • Prüffristen
  • Wiederholungsprüfung: z. B. alle 4 Jahre in normalen Umgebungen
  • Verkürzte Intervalle bei hoher Belastung oder kritischen Anwendungen (z. B. Labor, Industrie)
  • Dokumentationspflicht
  • Schriftlicher Nachweis über alle Prüfergebnisse, Messwerte und ggf. festgestellte Mängel
  • Prüfpläne und Fristen müssen aus der Gefährdungsbeurteilung hervorgehen

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