- WISSENSWERTES
Arbeitnehmerschutz
Arbeitnehmerschutz
Bei der Beschäftigung von Arbeitnehmern muss eine Vielzahl von arbeitsschutzrechtlichen Vorschriften beachtet werden, um die Sicherheit und Gesundheit aller Beschäftigten bei der Arbeit zu gewährleisten.
Rechtsgrundlagen
Normsystem 1
- Arbeitsschutzgesetz
- BetrSichV/ArbStattV
- TRBS
Normsystem 2
- § 15 Sozialgesetzbuch VII (Unfallverhütungsvorschriften)
- DGUV Vorschrift 3
Normsystem 2
Eine Konkretisierung des Arbeitsschutzgesetzes erfolgt durch zahlreiche Verordnungen, von denen die nachfolgende insbesondere wichtig ist sobald Arbeitgeber, die ihren Beschäftigten Arbeitsmittel, also Gegenstände, die zur Verrichtung der Tätigkeit notwendig sind, zur Verfügung stellen. Der Arbeitgeber darf nach § 5 BetrSichV nur solche Arbeitsmittel auswählen und verwenden lassen, die bei dem Einsatz durch die Beschäftigten sicher sind. Das gilt für technische Geräte, wie z.B. die Fritteuse des Kochs ebenso wie für das Werkzeug des Veranstaltungstechnikers. Besondere Anforderungen gelten z. B. für mobile Arbeitsmittel wie den Gabelstapler oder Hubwagen, Anhang 1, Ziff. 1 BetrSichV.
Gefährdungsbeurteilung & MasSnahmen
Im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung (BetrSichV § 3) sollen die zu prüfenden Arbeitsmittel und die Prüffristen für diese Arbeitsmittel unter Berücksichtigung der Einsatzbedingungen vom Arbeitgeber in Einvernehmen mit der Befähigten Person (BetrSichV § 14 Absatz 2) festgelegt werden. DPS beschäftigt ausschließlich Servicetechniker, die als ordnungsgemäß qualifizierte befähigte Personen nach TRBS 1203 gelten und bietet somit allen Kunden den höchsten Prüfstandard.
Prüfung
Um die Gefahr solcher kostspieligen Ausfälle und Folgeausfälle zu vermeiden, ist eine regelmäßige Kontrolle der Isolation durch Isolationsmessungen sehr wichtig. Eine wichtige Größe bei Isolationsmessungen mit Gleichspannung ist dabei, neben dem Absolutwert des Leckstromes, dessen zeitlicher Verlauf. Bei einem intakten Isolierstoff fällt der gemessene Leckstrom in der ersten Zeit (Sekunden bis Minuten) und nähert sich asymptotisch einem Wert an. Das passiert, weil sich auch in nicht leitfähigen Materialien Elektronen verschieben, wenn eine ausreichend hohe Spannung anliegt (Polarisationseffekt).
Ein Anstieg oder ein diskontinuierlicher Verlauf des Leckstroms dagegen, ist ein Zeichen für den beginnenden Aufbau eines Entladungskanals oder für die temperaturbedingte Zunahme der Leitfähigkeit einer bereits bestehenden Brücke aus Fremdstoffen oder Zersetzungsprodukten.
Das Problem, dass Isolationswiderstandsmessungen aus praktischer Sicht aufwerfen, besteht in der Notwendigkeit, dass eine Messung des Isolationswiderstands nur im abgeschalteten Zustand von Anlagen erfolgen kann. Oft ist eine Abschaltung der Stromversorgung mit hohen Ausfallkosten verbunden oder gar ganz unmöglich z. B. in Rechenzentren oder auf Intensivstationen.
Die deutschen Vorschriften und Normen nach DGUV 3 und DIN VDE bieten jedoch zwei Alternativen für den sicheren Betrieb von Anlagen, die stets verfügbar sein müssen und zwar ohne Abschaltung: Die permanente Differenzstrommessung oder die ständige Messung des Isolationswiderstandes in der ungeerdeten Stromversorgung. Um diese Konzepte zu verstehen, ist ein kurzer Exkurs zu Netzformen in Niederspannungsanlagen hilfreich.
1.
Sichtprüfung
2.
messtechnische Überprüfung
3.
Bewertung der Messergebnisse
4.
Funktionsprüfung
5.
Dokumentation
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