Detaillierte Regelungen bezüglich Art und Umfang der bei elektrischen Anlagen und Betriebsmitteln anzuwendenden Prüfverfahren sind weder in der Unfallverhütungsvorschrift BGV A3 nebst Durchführungsanweisungen BGV A3-DA (bzw. GUV-V A3 für Unternehmen der öffentlichen Hand) noch in den sonstigen für diesen Bereich anzuwendenden Vorschriften enthalten, sondern in den „Regeln der Technik“. Als allgemein anerkannte „Regeln der Technik“ werden üblicherweise die Normen des DIN und des VDE angesehen.
Wird eine neue elektrische Anlage vor der Inbetriebnahme erstmalig geprüft, ist DIN VDE 0100-600 anzuwenden, in den Fällen von Widerholungsprüfungen entsprechend DIN VDE 0105-100 (Die Errichternorm für medizinisch genutzte Bereiche ist DIN VDE 0100-710).