Prüfung von Ladeinfrastruktur

DPS

Das Prüfunternehmen

Wir gewährleisten die vollständige Konformität Ihrer E-Ladestationen mit der Ladesäulenverordnung, sodass Sie als Inhaber, Betreiber oder Installateur sicherstellen können, dass Ihre Anlagen reibungslos funktionieren und alle gesetzlichen Anforderungen sowie Prüfpflichten erfüllt werden. Dies umfasst Ladesäulen, Wallboxen, Ladestationen, Ladekabel und Ladegeräte rund um E-Mobilität.

Ihr Mehrwert

  • Sicherheit für Personen und Anlagen durch frühzeitiges Erkennen elektrischer Gefahren (z. B. Isolationsfehler, Überhitzung)
  • Objektiver Qualitätsnachweis durch sachkundige Prüfung nach anerkannten Standards
  • Vermeidung von Ausfällen durch vorbeugende Instandhaltung und Fehlererkennung
  • Nachweis der normgerechten Errichtung gegenüber Kunden, Versicherern, Netzbetreibern und Behörden
  • Wahrung des Gewährleistungsanspruchs durch dokumentierte Abnahmeprüfungen
  • Transparenz im Betrieb durch regelmäßige Prüfprotokolle

Ihr Nutzen

  • Rechtssicherheit für Betreiber und Errichter
  • Versicherungsschutz wird sichergestellt oder erleichtert durch Nachweis der ordnungsgemäßen Prüfung
  • Verlängerte Lebensdauer der Ladeinfrastruktur durch frühzeitige Fehlererkennung und fachgerechte Wartung
  • Reduzierung von Haftungsrisiken bei Schäden, Unfällen oder Bränden
  • Erfüllung von Kundenanforderungen, insbesondere bei gewerblicher Nutzung (z. B. Flottenbetreiber, Hotels, Parkhäuser)
  • Kompatibilität und Konformität mit dem Stromnetz und ggf. Smart-Grid-Systemen

Zugrundeliegende Verpflichtung & Normen

  • DIN VDE 0100-600: Erstprüfung der elektrischen Anlage vor Inbetriebnahme
  • DIN VDE 0105-100: Wiederholungsprüfungen im laufenden Betrieb (z. B. jährlich oder gemäß Gefährdungsbeurteilung)
  • DIN EN IEC 61851-1: Anforderungen an Betrieb und Sicherheit von Ladesystemen für E-Fahrzeuge
  • DIN EN 62196-2/-3: Stecker- und Kupplungsnormen (Typ 2, Combo, etc.)
  • DGUV Vorschrift 3: Prüfung von elektrischen Betriebsmitteln in Unternehmen (z. B. Ladegeräte, mobile Wallboxen)
  • BetrSichV (Betriebssicherheitsverordnung): Pflicht zur Gefährdungsbeurteilung und Prüfung elektrischer Anlagen
  • Mess- und Eichrecht: Verpflichtung zur eichrechtskonformen Abrechnung bei öffentlichen oder halböffentlichen Ladepunkten

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